Hallo,
ich bin seit April 2017 Betreiber und Besitzer einer Photovoltaik-Pergola als Terassenüberdachung, bestehend aus 2 Pfetten und 3 Ständerbalken sowie der Module, welche durch Aluprofile gehalten werden. Nun habe ich die Rückerstattung der Umsatzsteuer für die Anlagen Rechnung eingereicht. Heute erhielt ich einen Anrufes vom Umsatzsteuer-Prüfer des FA, welcher andeutete, dass bei der Anrechenbarkeit eventuell Abstriche zu machen sind, weil die Holzunerkonstruktion nicht unmittelbar zur Anlage gehört. Dabei viel auch der Vergleich zu einem Carport mit Photovoltaik.
Kann mir jemand von sich berichten, der auch seine Photovoltaikanlage als Terassenüberdachung hat?
Gruss
Dennis Fetzner