Zitat von Red5FSWechselrichter ist egal.
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Nachzulesen im EEG §52
https://www.gesetze-im-interne…g_2014/BJNR106610014.html
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Zitat von JayMDie Umsatzsteuer wird man durch einfache Meldung ans Finanzamt los (Kleinunternehmerregelung wahlen).
Die Vergütung wird man los wenn man wie gesagt die Regeln zum Einspeisemanagement nicht einhält. Allerdings bekommt man dann den Marktwert von 3 bis 4 c/kWh. Einer meiner Kunden ist den losgeworden, indem er einfach dem Netzbetreiber keine Kontonummer gegeben hat.
Die ESt wird man los wenn man nachweisen kann, dass die Anlage keine Aussicht auf Gewinnerzielung hat - - > Liebhaberei. Dazu kann man ja die volle Degradation laut Garantie des Modulherstellers annehmen, zudem hohe Reparaturrücklagen, etc. Ohne Vergütung auf die Überschüsse sollte das eigentlich gelingen.
besten Dank...das Merkl ich mir mal und studiere mal eine Zeit lang...
ps. ?= was bedeutet volle Degradation laut Garantie des Modulherstellers ? Annahme?
nur 12 Jahre Garantie steuerlich geschickter, vs. Panelhersteller-Garantie 20 - 25 Jahre ? d.h.
Panele nehmen, welche schneller mürbe sind/werden ?