Umsatzsteuervoranmeldung ausfullen

  • Hallo ich habe eine knapp 10 kW Anlage und Speise ins Netz ein und verbrauche auch selbst.


    Was gehört nun die die Umsatzsteuervoranmeldung rein.


    Ich bekomme 50 EUR Abschlag im Monat überwiesen, die habe ich schon eingetragen.


    Kommt da sonst noch was rein? Was ist mit dem Stromabsvhlag den ich zahle??? Gebe ich das auch an? Ich zahle nämlich 57 EUR und 195, EUR, da wir mit nachtstrom heizen. Oder interessiert das nicht und ich muss einfach nur den Abschlag jeden Monat zahlen? Ich habe gelesen, das ich das gegen rechnen kann, was ja toll wäre für mich!


    Danke und Gruß

  • Dein privater Netzbezug ist Dein privates Vergnügen, der geht das Finanzamt nichts an.
    Den selbst verbrauchten Strom von Deiner Anlage musst Du aber versteuern. Also mit dem Preis ansetzen, den Du netto bei Deinem Stromanbieter bezahlt hättest und davon 19%.

    26 Aleo S25 240 Wp
    Fronius Symo 6.0-3-m mit Smart Meter 63A-3


    Wir neigen dazu, die kurzfristigen Auswirkungen einer Technologie zu überschätzen und die langfristigen Auswirkungen zu unterschätzen (Amaras Gesetz)

  • Ok das ist mir dann deutlich, was ist dann aber damit was immer alle erzählen mit eigenem Verbrauch Gegenrechnung??? Sorry wenn ich das nicht kapier, aber bringt mal bitte Licht in mein dunkel....

  • Da du fragst, nehme ich an, du hast die Regelbesteuerung nach vereinnahmten Entgelten gewählt.


    In der Umsatzsteuervoranmeldung deklarierst du den Umsatz (netto), den du mit deiner unternehmerischen Tätigkeit erzielt hast. Umsatz ist das, was du von deinen Kunden erhalten hast. Wenn du von deinem Kunden 50 € erhalten hast, dann waren das 42,02 € Umsatz, weil in den 50 € die 19 % Umsatzsteuer enthalten sind.


    Spätestens in der UStVA Dezember gibst du dann noch die unentgeltliche Wertabgabe für den selbst verbrauchten Strom aus der PV an.


    Landet alles zusammen bei steuerpflichtige Umsätze zu 19 %.


    Dann gibt man noch die gezahlte Umsatzsteuer aus Rechnungen von anderen Unternehmern als Vorsteuer an. Natürlich nur bei Rechnungen, die das Unternehmen betreffen. Dein privater Stromverbrauch betrifft deine private Sphäre und hat nix bei der Vorsteuer zu suchen.


    Das kommt bei abziehbare Vorsteuerbeträge, Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern hin

  • Ich nehme an, dass du einen sehr hohen Eigenverbrauch aus der Anlage hast?
    Evtl. mit Speicher?


    Weil sonst würde ich 50 € im Monat für eine 10 kWp Anlage schon als ziemlich mager empfinden, oder?

  • Hab mal ne kurze Frage dazu. Muss der Betrag, der in der Umsatzsteuervoranmeldung angegeben wird auch direkt monatlich ans Finanzamt abgeführt werden? Oder geschieht das dann erst am Jahresende?


    Gruß
    MichaW


    Gesendet von meinem HERO1 mit Tapatalk

  • Zitat von MichaW

    Muss der Betrag, der in der Umsatzsteuervoranmeldung angegeben wird auch direkt monatlich ans Finanzamt abgeführt werden? Oder geschieht das dann erst am Jahresende?


    wer hat am Jahresende noch so viel Geld übrig um es ans Finanzamt zu überweisen?
    Also wird es monatlich überwiesen. Mit einer Einzugsermächtigung geht das automatisch und du sparst dann auch die Überweisungsgebühren.

    Komplizierte Vorgänge immer dem faulsten Mitarbeiter geben. Er wird die einfachste Lösung finden!

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und versuche mich hier ein bisschen einzulesen.
    Kenne mich auch 0 aus damit, benötige jedoch auch ganz dringend Hilfe beim Ausfüllen der Umsatzsteuervoranmeldung.


    Wir haben eine Anlage mit 9,11kWp mit Speicher 4,4kWh die seit Ende Oktober 2017 läuft.


    Die ersten Anmeldungen habe ich irgendwie selber versucht auszufüllen, jedoch habe ich langsam Zweifel ob das passt.


    Oktober 17 habe ich bei Kennzahl 66 den Vorsteuerbetrag eingetragen, sonst nichts da es nur paar Tage waren
    November 17 Kennzahl 81 +83 bei 0 € da es dunkel war
    Dezember 17 kam eine Zahlung von 15 € vom Stromanbieter diesen habe ich bei Kennzahl 81 mit netto eingetragen und Kennzahl 83 die Steuer


    Nun kriegte ich im Februar 18 eine Zahlung ein Abschluss für 17 mit 0,68 cent, was passiert nun mit dem mini Betrag??
    Soll ich den bei Januar eintragen? Oder die Dezember Anmeldung ändern?


    Und was passiert mit dem Betrag den ich für die zwei Zähler zahlen muss? Wird er irgendwo vermerkt??


    Wieviel bringt so eine Anlage ein im Monat?


    Fragen über Fragen :|:|


    Bitte um HILFE. :?::?::?:


    :danke::danke::danke:


    Lg Valli