Hallo,
ich beziehe eine Betriebsrente von 140 Euro monatlich, zusätzlich zu meiner gesetzlichen Rente. Durch meine Photovoltaik Anlage von 5,75 KW steigt mein Zusatzeinkommen mit 117 Euro monatlich. Der Freibetrag von 148 Euro wird jetzt überschritten und die Krankenkasse bittet zur Kasse, was bis jetzt nicht der Fall war. Wenn die Versicherung, Krankenversicherungsbeiträge, Pflegeversicherung, evtl. Unterhaltskosten berücksichtigt erden, bleibt praktisch nichts mehr. Wird das überall so gehandhabt, oder ist das nur in NRW der Fall?
VG Ergi
Beiträge zur Krankenversicherung
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Es wird überall so gehandhabt. Wer als Rentner Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit bezieht muss dafür Krankenkassenbeiträge abführen. Übrigens den vollen Satz und nicht wie bei der Rente den halben Satz.
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bist du sicher das es sich bei den 148€ um einen Freibetrag und nicht um eine Freigrenze handelt?
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Das stimmt, lt. Gesetz darf die Krankenkasse, nach Renteneintritt, bei PV-Ertägen abkassieren.
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Hallo,
musste ebend, weiter investieren, um weiter abschreiben zu können ?
Gruß
Fritz -
Zitat von Ergi
Wenn die Versicherung, Krankenversicherungsbeiträge, Pflegeversicherung, evtl. Unterhaltskosten berücksichtigt erden, bleibt praktisch nichts mehr.
Leider wurde die "Energiewende" für den umtriebigen, umweltbewußten Bürger ins Gegenteil verwandelt! Es ist zu einem "Bürokratiemonster" verkommen! Warum? Es war und ist den "Energie-Riesen" ein Stachel im Fleisch!Überzogene Anschlußbedingungen (Planung, Errichtung, Prüfung, sind nicht zum Null-Tarif......man kommt aus dem Vorschriftenkram eben nicht raus),
Krankenkasse.....warte mal ab, was da noch so "erfunden" wird......
Darf ich mal was sagen? Die "Umwelt" ist denen, die das Geld kassieren wollen, völlig egal! (Incl. der Erfinderin der "Energiewende"!)Jede kWh, die der Bürger selbst erzeugt und verbraucht, ist eine kWh zu viel.....aus Sicht der Energiekonzerne jedenfalls!
(In "D" jedenfalls)
Sonnige Grüße
Claus -
Zitat von stromdachs
Krankenkasse.....warte mal ab, was da noch so "erfunden" wird......
Darf ich mal was sagen? Die "Umwelt" ist denen, die das Geld kassieren wollen, völlig egal! (Incl. der Erfinderin der "Energiewende"!)
Das ist nicht erfunden worden das war schon immer so. Es ist zwar auch für mich neu, aber ich muss wenn ich in Rente komme auf meine Nebeneinnahmen Krankenkasse zahlen.
Dann sind halt 14% für die Kasse weg, die müssen dann aber nicht versteuert werden.Mit der Umwelt hat das ganze auch nichts zu tun, die Anlagen machen dann auch nicht weniger Stromertrag.
Dass dann wie vom Themenersteller beschrieben nichts mehr übrigbleibt ist auch Unsinn, denn es bleiben vor Steuer immer noch 86% übrig.
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Hallo,
sind da nich auch noch 2% -Pflegekasse die zu berappen sind ??
Und wenn Du dann wirklich mal pflegebedürftig, wirst
nehmen sie so wie so alles !!
Gruß,
Fritz -
Zitat von pvtrue
Das stimmt, lt. Gesetz darf die Krankenkasse, nach Renteneintritt, bei PV-Ertägen abkassieren.
Hier möchte ich mal einhaken:
Was heisst das?
Vor Renteneintritt darf die KK keine KK-Beiträge aus den PV-Einnahmen erheben?
- Wie sieht es aus, wenn man neben der PV Vollzeit-Arbeitnehmer ist und ganz normal die KK-Beiträge abgeführt werden?
- Man zwar aus den PV-Einnahmen höhere Einnahmen als aus Arbeitnehmertätigkeit erzielt, dies jedoch zeitlich mit 1 h/Woche erledigt ist (also ZEITLICH Arbeitnehmer, ERTRAGLICH gewerblich tätig)?Wäre schön, wenn die Experten hier das mal beleuchten würden.
THX
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Ein komplexes Thema,
Gewerbliche Einahmen im Berufsleben sind bis zur Grenze von 142,25 € ( Stand 2016 ) von der GKV befreit.
Darüber hinaus wird der volle GKV-Beitrag von den gesamten Zusatzeinnahmen verlangt.
Ein Rentner erhält eine Versorgung, nicht zu verwechseln mit Einkünften.
Die Rentner-Krankenversicherung, besser bezeichnet als KVDR-Status ist aber eigentlich nichts anderes.
Eine Betriebsrente o.Ä. unterliegt hier bei Überschreitung der o. g. Grenze ebenfalls dem vollen Steuersatz.
Also 14,6% plus K.K-Zusatzbeitrag plus Pflegebeitrag je nach Kinder. In der Summe können es dann bis zu 18,15% werden.
Die Altersbezüge sind aber wie o.g. als Versorgung und nicht als Einkünfte anzusehen.
Bleibt der Ertrag aus PV unter der aktuellen Freigrenze kann kein Beitrag erhoben werden.
Falls ich jetzt etwas falsch interpretiert habe, bitte korrigieren.
mfG