Hallo,
ich stehe gerade davor die erste Steuererklärung für meine Anlage (29.56kwp) zu erstellen. Habe bisher die Steuer immer selber gemacht.
Nun meine Frage:
Muss außer der EÜR noch etwas beachtet werden, wenn man auf die KUR verzichtet hat?
Hallo,
ich stehe gerade davor die erste Steuererklärung für meine Anlage (29.56kwp) zu erstellen. Habe bisher die Steuer immer selber gemacht.
Nun meine Frage:
Muss außer der EÜR noch etwas beachtet werden, wenn man auf die KUR verzichtet hat?
Hallo Geginator,
gerade viele Informationen gibst du uns ja nicht....
Was trifft zu?
a) reine Einspeisung oder b) Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung?
Wenn b), dann ist die steuerliche Behandlung des Direktverbrauchs( auch Eigenverbrauch genannt) der schwierigste Teil der Steuererklärungen.
Zur EÜR (= Gewinn-/Verlustrechnung für die Ertragssteuer) muss nämlich auch eine Umsatzsteuererklärung für das gesamte Buchungsjahr abgegeben werden.
Bei beiden Steuerarten muss neben den Zahlungen des Netzbetreibers auch der Eigenverbrauch berücksichtigt werden.
In der EÜR als Entnahmewert (der Eigenverbrauch mindert ja das gewerbliche Ergebnis). Hier verwendet man am besten pro Kilowattstunde Direktverbrauch den Netto-Vergütungssatz für den eingespeisten Strom
Bei der Umsatzsteuer heißt der zu berücksichtigende Anteil für den DV "unentgeltliche Wertabgabe". Die orientiert sich (vereinfacht gesagt) am Nettopreis inklusive aller Nebenkosten, den man für eine Kilowattstunde Strom beim eigenen Energieversorger bezahlt.
Freundliche Grüße
Paulchen
Zitat von GeginatorMuss außer der EÜR noch etwas beachtet werden, wenn man auf die KUR verzichtet hat?
die EÜR kannst du formlos machen,
das Ergebnis der EÜR dann in die Anlage G eintragen.
wenn du auf die KUR verzichtest dann musst du jeden Monat eine Umsatzsteuer Voranmeldung machen
und jährlich die Umsatzsteuererklärung.
weitere Infos findest du hier:
https://www.finanzamt.bayern.d…emen/Photovoltaikanlagen/
danke schonmal,
- Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung trifft zu.
Ok dann brauche ich also die EÜR sowie die Umsatzsteuererklärung.
Die Voranmeldungen gebe ich monatlich ab, trage dort aber nur die Einnahmen ein.
Den Eigenverbrauch wollte ich dann bei der Jahreserklärung abgeben.
ich weiß dass ich unter 17500euro eigtl keine eür brauche. habe aber gelesen dass ich es einfachheitshalber trotzdem mit dieser machen kann oder?
gibt es auch einen vordruck für die Ust?
Zitat von Geginatorich weiß dass ich unter 17500euro eigtl keine eür brauche. habe aber gelesen dass ich es einfachheitshalber trotzdem mit dieser machen kann oder?
gibt es auch einen vordruck für die Ust?
Die UST-Voranmeldungen hast Du wahrscheinlich über Elster-Formular abgegeben?
Im Download von Elster stehen alle Formulare, also EST, EÜR wie auch UST bei Unternehmer zur Verfügung.
Auch wenn die EÜR formlos erfolgen kann, würde ich den Vordruck bevorzugen.
Der Eigenverbrauch sollte übrigens bei der UST-Voranmeldung, spätestens für Dezember mit einbezogen werden.
Viel Erfolg.
MfG
nein ich gebe dieser immer persönlich ab mit den Vordrucken.
Ok, bislang habe ich dies nicht eingetragen.
Da es sich dabei aber wohl um einen Nachteil für das FA handelt gehe ich davon aus, dass sie sich melden werden wenn sie was brauchen oder es so nicht stimmt
Zitat von Geginatorich weiß dass ich unter 17500euro eigtl keine eür brauche. habe aber gelesen dass ich es einfachheitshalber trotzdem mit dieser machen kann oder?
...
Das ist nicht ganz richtig ausgedrückt. Du musst auf alle Fälle eine EÜR machen. Unter der Grenze von 17.500 € kannst du lediglich auf die Verwendung des Elster-Formulars verzichten, sondern sie formlos nachweisen. Das gilt allerdings nur noch für das Steuerjahr 2016:
Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 sind grundsätzlich alle Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch Einnahmenüber-schussrechnung ermitteln, zur Abgabe der standardisierten Anlage EÜR nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz per Datenfernübertragung verpflichtet.
Die bisherige Regelung, nach der bei Betriebseinnahmen von weniger als 17.500 Euro die Abgabe einer formlosen Einnahmenüberschussrechnung als ausreichend angesehen worden ist, läuft damit aus.
Quelle: https://www.handwerksblatt.de/…mehr-formlos-abgeben.html
mfg
Paulchen
Ok, danke für die Info