Hallo Zusammen,
da mir nun das abschließende Angebot meiner PV-Anlage vorliegt, hätte ich noch zwei Fragen:
1. Der Installateur hat eine gesetzlich Gewähleistungsfrist (unabhängig der erweiterten Garantie des Modulherstellers, Optimierer oder des WR), wie verhält es sich nun wenn nach einem Jahr ein Optimierer oder ein Modul defekt sein sollte.
Muss er dies auf seine Kosten tauschen, oder bekomme ich nur die Hardware ersetzt und muss diese selber tauchen?
2. In meinem Angebot steht folgender Passus: Nach der Montage der Solarmodule auf Ihrem Dach, bzw. nach der Übergabe der Module an den Bauherrn, geht die Gefahr des unvorhergesehenen Untergang auf den Bauherrn über.
Kann mir jemand diesen Satz übersetzen?
Vielen Dank