Altes Thema aktuell.
Die Meldepflicht des Eigenverbrauchs für Anlagen über 7KWp endet am 28.02.2017
Zur Info:
https://www.esa-energieberatun…n-2016-frist-4357819.html
mfG
Meldung des Eigenverbrauchs
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Hallo
Meine Anlage habe ich am 01.07.2016 in Betrieb genommen.
Muss ich den Eigenverbrauch nun auch an die Bundesnetzagentur melden?
Und auch an meinen Regionalen Stromlieferanten?
So ganz verstehe ich das nicht, eine Info was ich wann melde muss habe ich ja nie bekommen.
Was passiert wenn ich nichts melde?
Die 10.000kWh Eigennutzung erreicht ja kaum ein Privathaushalt.
Viele Fragen......
Gruß -
Hallo!
Auch ich habe Zweifel, ob ich unter diese Regelung falle; denn ich habe eine Anlage aus 2012 über 3,9 kwp und eine zweite aus 2014 über 3,2 kwp, insgesamt also über 7 kwp.
Diese 2 Anlagen werden als 2 selbständige Anlagen vom Netzbetreiber geführt. Aus dem Gesetzestext läßt sich darüber nichts erkennen. Wie ist eure Meinung hierzu??? Danke!
Grüße von
miel13 -
Hallo zusammen!
Ich hole den Thread noch einmal hoch, da sich bisher niemand zu dem Problem geäußert hat.
Also meine Frage:
Gelten 2 selbständige Anlagen jeweils unter 7 kwp, zusammen aber über 7 kwp, als meldepflichtig im Sinne des neuen EEG-Gesetzes 2017?
Also wie seht ihr die Lage oder wie würdet ihr in dieser Situation entscheiden?
Grüße von
miel13 -
Das ganze hatten wir doch erst im vergangenen Frühjahr hier im Forum groß durchgesprochen.
Muss die Meldung denn jedes Jahr gemacht werden? Ich dachte, dass eine einmalige Meldung, mit dem Hinweis auch zukünftig EEG-Umlagebefreit zu sein, ausreicht.
Nun habt ihr mich etwas verunsichert
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Zitat von PV-Express
Ich dachte, dass eine einmalige Meldung, mit dem Hinweis auch zukünftig EEG-Umlagebefreit zu sein, ausreicht.
Nun habt ihr mich etwas verunsichert
Mir gehts genauso.
Das ist wieder typisch deutsch.
Aus einer ganz einfachen Sache, wie in unserem Fall ein paar Paneele aufs Dach bauen, um die Umwelt zu schützen wird so ein riesiges Paragraphenmonster entfacht.
Sowas geht nur bei uns in D.Habe jetzt 2 Stunden lang die verschiedensten Seiten mit Gesetzestexten gelesen und blicke nun gar nichts mehr.
Oute mich als völliger Paragraphendummie.In meinem Fall 9,88kwp. Ost-West mit Bäumen beim Nachbarn.
Michael
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https://www.bundesnetzagentur.…_Eigenversorger_node.html
nachdem ich obigen Link durchgelesen habe bleibt folgende Frage:
diese habe ich an die BNA per Mail weitergeleitet:Sehr geehrte Damen und Herren,
in obigen BNA Link wird gesagt, dass der Eigenverbrauch von PV Strom bei PV-Anlagen > 7 KWp Meldepflichtig bzw. <7 KWp nicht Meldepflichtig ist.Von den Mitteilungspflichten ausgenommen ist die Eigenversorgung mit Strom aus
* Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 1 Kilowatt und
* Solaranlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 7 Kilowatt.Bei PV-Anlagen <=10KWp ist die PV-Strommenge für den Eigenverbrauch EEG umlagebefreit.
Bitte geben Sie mir Auskunft darüber, ob bei einer PV-Anlage >7 KWp aber <=10 KWp die eigenverbrauchte Strommenge auch zu melden ist ?
Wenn diese EEG-Umlagebefreite Strommenge zu melden ist, was ist dann im Formular im Feld "EEG Umlagepflichtige Strommenge" einzutragen ?
wenn diese Strommenge zwar da ist, aber eben EEG Umlagebefreit ist weil eben <=10 KWp ?Hier die Antwort der Bundesnetzagentur: Zitat:
eine Mitteilungspflicht gegenüber der Bundesnetzagentur im Rahmen der regelmäßigen EEG-Datenerhebung zur Eigenversorgung besteht nur, wenn mit dem Netzbetreiber sicher geklärt ist, dass eine umlagepflichtige Eigenversorgung vorliegt. Ist hingegen mit dem Netzbetreiber sicher geklärt, dass eine umlagebefreite Eigenversorgung vorliegt, besteht keine Mitteilungspflicht gegenüber der Bundesnetzagentur.
Insofern bitte ich Sie, im direkten Kontakt zu Ihrem Netzbetreiber zu prüfen, ob eine EEG-umlagepflichtige Eigenversorgung vorliegt.
Eigenversorgung aus Anlagen größer 7 kWp aber kleiner 10 kWp kann mitteilungspflichtig sein, wenn nach dem gestuften Darlegungskonzept gemäß der Empfehlung 2014/31 der Clearingstelle EEG (Rn. 89 ff., insb. 100) nicht verlässlich ausgeschlossen ist, dass die jährlichen Eigenversorgungs-Mengen über 10 MWh liegen können. Auch diese Prüfung liegt im Zuständigkeitsbereich des Netzbetreibers.
Mit freundlichen Grüßen
BNA.... -
Danke Carlson
Wie eine Anlage <10kWp einen Eigenverbrauch von über 10.000kWh generieren soll ist wohl rein theoretischer Natur :wink:
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Zitat von Carlson
Eigenversorgung aus Anlagen größer 7 kWp aber kleiner 10 kWp kann mitteilungspflichtig sein, wenn nach dem gestuften Darlegungskonzept gemäß der Empfehlung 2014/31 der Clearingstelle EEG (Rn. 89 ff., insb. 100) nicht verlässlich ausgeschlossen ist, dass die jährlichen Eigenversorgungs-Mengen über 10 MWh liegen können. Auch diese Prüfung liegt im Zuständigkeitsbereich des Netzbetreibers.
Hallo,
so habe ich es auch verstanden.
Nur wie will ich dem VNB nachweisen, dass meine erzeugte Strommenge unter 10.000kwh liegt?
Der VNB (Bayernwerke) hatte nach der Seriennummer des geeichten Erzeugungszählers gefragt. Habe keinen solchen und auch nicht vor mir einen zu kaufen.
Theoretisch könnte doch eine (knapp unter) 10kwp-Anlage in ganz optimalen Fällen auch über 10.000kwh/a erzeugen?Michael
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