Hallo,
kann mir jemand die aktuelle Vergütung bei Einspeisen mit Selbstverbrauch angeben? In unserem Kreis(GM) verlangt der neue Netzbetreiber "Rheinische Netzgesellschaft" einen jährlichen Grundpreis(95,20 Euro) und einen Arbeitspreis von 4,17c/KWh. Da bleibt unter dem Strich nicht viel übrig. Danke im Voraus
Ergi
Aktueller Entgelt für den gelieferten Strom
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Hallo Ergi,
kann es sein, dass du da so einiges durcheinander wirfst?
Zitat von Ergikann mir jemand die aktuelle Vergütung bei Einspeisen mit Selbstverbrauch angeben?
Ob mit oder ohne Eigenverbrauch......die Einspeisevergütung für Anlagen bis 10 kWp liegt momentan bei 12.30 Cent/kWh.Zitat von ErgiIn unserem Kreis(GM) verlangt der neue Netzbetreiber "Rheinische Netzgesellschaft" einen jährlichen Grundpreis(95,20 Euro) und einen Arbeitspreis von 4,17c/KWh. Da bleibt unter dem Strich nicht viel übrig.
Wofür soll das sein? Für deinen Bezugsstrom?
Den liefert nicht der Netzbetreiber sondern ein EVU. Ich glaube, nur bei einigen wenigen kleinen Stadtwerken darf das noch unter einem Namen firmieren.
Wichtig wäre am Ende der Cent/kWh-Preis bei Berücksichtigung des Arbeitspreises, aller Umlagen und des Grundpreises. Und wenn dir der zu hoch ist, kannst du immer noch den Stromlieferanten wechseln. -
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Guten Morgen,
es gibt fortlaufend Änderungen in der Gesetzgebung....Meine Anlage(5,75KWp) ist seit September 2011 in Betrieb. Zu der Zeit gab es einen Tarif für den ins Netz gelieferten Strom und einen anderen Tarif für den selbst verbrauchten. Normal müssten die Tarife bei Abschluss des Vertrages(2011) gelten. Oder wird das Entgelt "angepasst"? Danke für die Antworten.
VG Ergi -
Zitat von Ergi
es gibt fortlaufend Änderungen in der Gesetzgebung.
diese haben, was die Vergütung betrifft, keine Auswirkungen auf bestehende Anlagen.
Die Vergütung für deine Anlage richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und gilt für das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden 20 JahreZitat von ErgiMeine Anlage(5,75KWp) ist seit September 2011 in Betrieb. Zu der Zeit gab es einen Tarif für den ins Netz gelieferten Strom und einen anderen Tarif für den selbst verbrauchten.
diese Vergütungssätze gelten für dich bis Ende 2031Zitat von ErgiNormal müssten die Tarife bei Abschluss des Vertrages(2011) gelten.
ein Vertrag ist nicht notwendig, die Vergütung ist gesetzlich geregelt. -
Hallo Ergi,
wo genau liegt dein Problem oder wie genau lautet deine Frage?
Ich verstehe dich nicht.Du betreibst seit 6 Jahren eine PV-Anlage und möchtest jetzt was wissen?
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Zitat von Bento
Wofür soll das sein? Für deinen Bezugsstrom?
Da er vom VNB schreibt, sind das die Netzentgelte http://www.rng.de/cms/netzentgelte_strom.html
Interessante Aufteilung imo sehr hoher Grundpreis dafür sehr günstiger Arbeitspreis, nichts für Stromsparer (und auch nichts für Volleinspeiser mit minimalem Verbrauch)Die Vergütung sowohl für den eingespeisten als auch für den selbst verbrauchten Strom hat damit aber nichts zu tun. Das rechnet der Versorger über die Stromrechung ab.
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Das kann aber nicht der Endpreis für Privatkunden sein, oder? Sonst wechsle ich da SOFORT hin, bei 8000 kWh im Jahr macht das 1600 Eur Ersparnis und die PV bau ich auf Volleinspeisung um
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