Hallo,
wir planen gerade eine PV-Anlage mit folgenden Eckdaten:
Standort: 21337 Lüneburg
Verschattung: teilweise
Dachneigung 45 Grad
Dachausrichtung 30 Grad
Folgendes bietet der Solarteur an:
Anlagengröße: 5,72kWp
22xAxitec AXIworldplus SE (260Wp)
WR: SolarEdge SE 5000
Als Batteriesystem die Tesla Powerwall
Der Solarteur kommt auf einen rechnerischen Anlagenertrag von 4920 kWh
Kosten soll das ganze ca 17.000 Euro netto incl. Speicher, 10.000 Euro ohne Speicher
Wir würden die Anlage gerne dafür nutzen, um unabhängig(er) von den Stromlieferanten zu werden.
Ich habe nun etliche Forenthreads durchgelesen, bin aber immer noch nicht sicher, ob
- wir besser eine Anlage ohne Speicher nehmen sollen (dann kostet die Anlage eben 7000 Euro weniger, Eigenverbrauch geht dann aber auch deutlich zurück)
- wir von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen sollen oder nicht
Warum der Speicher? Um o.g. Ziel näher zu kommen, unabhängiger vom Stromlieferanten zu sein (lt Solarteur würden wir ohne Speicher ca. 30% selber nutzen und 70% einspeisen, mit Speicher sei das Verhältnis ungefähr anders herum)
Warum die Kleinunternehmerregelung anwenden? Mich verunsichert die steuerliche Behandlung der Anlage.
Zum Speicher:
Nehme wir mal zwei Beispiele, einmal mit Speicher und einmal ohne speicher relativ einfach gerechnet:
Ohne Speicher
Bei einem Anlagenertrag von 4920kWh würden wir
30 % selber nutzen = 1476 kWh = 1476 * 0,28Cent "gespart" = 413 Euro (Strompreiserhöhungen mal ausser Acht gelassen)
70 % einspeisen = 3444 kWh = 3444* 12,70 cent = 437 Euro für die ersten 20 Jahre
Abzüglich 19% für den selbstgenutzten und selbstverbrauchten Strom, also 413 Euro *0,19 Cent = ca. 80 Euro
Macht also einen "Ertrag" von 413+437-80=770 Euro im Jahr. Das entspricht Einsparungen von 15400 in den ersten 20 Jahren. Abzüglich der Anlage von 10.000, macht ungefähr einen "Gewinn" von 5400 Euro. Im schlimmsten Fall fällt die Einspeisevergütung danach komplett weg, die Anlage wird dann aber hoffentlich noch Strom produzieren, d.h. die Kosten von 80 Euro im Jahr bleiben dann weiterhin bestehen, die "Einsparung" von 413 Euro aber natürlich auch.
D.h bei weiteren 10 Jahren sparen wir nochmals 413-80 = 333 Euro pro Jahr = 3330 Euro ein, macht in 30 Jahren dann also einen Gewinn von 5400+ 3330 = 8730 Euro
Zweites Beispiel mit Speicher
Bei einem Anlagenertrag von 4920kWh würden wir
70 % selber nutzen = 3444 kWh = 3444 * 0,28Cent "gespart" = 964 Euro
30 % einspeisen = 1476 kWh = 1476 * 12,70 cent = 187 Euro
Abzüglich der 19% für den selbstgenutzten und selbstverbrauchten Strom, also 964 Euro * 0,19 Cent = ca. 183 Euro
Macht also einen "Ertrag" von 964+187-183=968 Euro im Jahr. Das entspricht Einsparungen von 19360 in den ersten 20 Jahren. Abzüglich der Anlage von 17.000, macht ungefähr einen "Gewinn" von 2360 Euro. Im schlimmsten Fall fällt die Einspeisevergütung dann komplett weg, die Anlage wird dann aber hoffentlich noch Strom produzieren, d.h. die Kosten von 183 Euro im Jahr bleiben dann weiterhin bestehen, die "Einsparung" von 964 Euro aber auch..
D.h bei weiteren 10 Jahren sparen wir nochmals 964-183 = 781 Euro pro Jahr = 7810 Euro ein, macht in 30 Jahren dann also einen Gewinn von 2360+ 7810 = 10170 Euro
Wobei natürlich keiner so genau sagen kann, wie lange diese Batterie eigentlich halten wird, von daher stimmen die Zahlen vermutlich auch nicht so wirklich...
Jetzt stelle ich mir die Frage, ob der Speicher nun eine sinnvolle Investition ist oder nicht?
Zur Kleinunternehmerregelung:
Jetzt sparen wir ja bei Verzicht der Kleinunternehmerregelung dann auch noch die MwSt für die Investition ein. Im ersten Beispiel sind das 10.000 * 0,19 = 1900 Euro, im zweiten Beispiel sind das 17.000 * 0,19 = 3230 euro
Bei einer angenommenen Anlagenhalbwertzeit von 30 Jahren zahlen wir also
- im ersten Beispiel 30 * 80 Euro = 2400 Euro an Mehrwertsteuern für den selbstgenutzten Strom, sparen aber nur 1900 Euro an Investititionskosten ein.
- im zweiten Beispiel 30*183 Euro = 5490 Euro an Mehrwertsteuern, sparen aber nur 3230 Euro an Investititionskosten ein.
Ist es unter den Bedingungen nicht sinnvoller, die Kleinunternehmerregelung anzuwenden, und somit dann den ganzen Hickhack mit dem Finanzamt zu umgehen? Dann haben wir zwar am Anfang Mehrkosten in Höhe der Mehwertsteuer für die Anlage, dafür müssen wir doch dann aber auch nicht die Steuern für den selbsgenutzten und verbrauchten Strom bezahlen, oder? Administrativer Aufwand für die USt-Voranmeldung fällt dann doch auch weg, oder?
Bin gespannt auf Eure Meinungen und ob ich da in meiner Rechnung ein paar Denk-/ Rechenfehler, drin habe..