Hallo zusammen,
kann schon sein, dass es eine Schnapsidee ist, aber ein bisschen Spaß muss sein .
Ok, also den Strom den ich an Mit-Mieter verkaufe müsste ich offensichtlich EEG Umlage bezahlen.
https://www.energie-experten.o…eeg-umlage-pflichten.html
"EEG-Umlage bei Mieterversorgung
Eine weitere Ausnahme von der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch betrifft Mieter, hier allerdings im negativen Sinne. Denn, wenn Mieter Solarstrom oder Strom aus einem BHKW des Mietshauses selbst verbrauchen, dann wird hier die volle EEG-Umlage für die Mieter fällig."
--> jetzt könnte man natürlich anführen, dass die beiden Anlagen alleine und auch in Summe kleiner als 10kWp sind und dann folgende Regelung gilt:
"Photovoltaikanlagen unter 10 kWp
Generell sind Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 10 Kilowatt peak und einem Eigenverbrauch von höchstens 10 MWh pro Kalenderjahr von der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch befreit."
Zum Zähler:
Wie gesagt hätte ich auf der AC-Seite der beiden Victron Multi-Grid jeweils einen Zweirichtungsstromzähler vorgesehen um die Verrechnung mit meinem Nachbarn sicherzustellen. Dies würde aber die Berechnung der EEG-Umlage nicht zulassen. Bzw. es wird danach kaum mehr möglich sein welche Energie jetzt in den Speicher bzw. sofort vom Nachbar oder von mir oder vom Nachbar später aus dem gemeinsamen Speicher gezogen würde. Vielleicht kommt mir da noch was in den Sinn...
Vor allem kosten Zähler auch Geld - was sich wie auch zusätzliche EEG-Umlage alles nachteilig auf die Amortisation auswirkt...
Viel Spaß!