Ich habe grade ziemlichen Ärger mit dem Finanzamt. Und zwar wurde moniert, dass ich die zurückgezahlte Umsatzsteuer (also nach Errichten der Anlage im Februar 2013, die ich im Februar 2015 überwiesen bekommen habe (knapp 1700 €), nicht als Einkommen bei den Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb angegeben habe.
Ich hatte da nicht dran gedacht. Aber es kommt mir seltsam vor, dass ich diese Rückerstattung durch das Finanzamt nun wieder als Einnahmen angeben und dafür Steuern zahlen soll. Dann hätte ich das Ganze ja gleich lassen können (war damals durch die Steuerberaterin in die Wege geleitet worden).
Wobei ich Einnahmen sonst in Höhe von ca. 240 €/Jahr habe vom Stromversorgungsunternehmen für die Einspeisung von Strom.
Dann hatte ich die Anlage G per Elsterformular übersandt, werde jetzt permanent angemahnt, dass ich das Formular senden soll. Ich kann es aber nicht mehr verändern. Und es ist als abgesendet markiert in meiner Steuerzusammenfassung. Ich habe da jetzt einen Screenshot gemacht, ansonsten bin ich ratlos, zumal ich den Einkommensteuerbescheid ja im Dezember 2016 (für das Jahr 2015) bekommen habe.
Ist es als rechtens, dass die zurückerstattete Umsatzsteuer im Jahr des Erhalts versteuert werden muss (ich verstehe die Logik einfach nicht)? und wie mache ich das mit dem Formular, das "amtlich richtig" sein soll?
Über Hinweise freue ich mich..