Hallo,
ich beabsichtige ein Haus zu kaufen welches auf dem Dach eine PV-Anlage besitzt.
Die Anlage wurde 2006 in Betrieb genommen (Kostenpunkt damals 32.000€) und erwirtschaftet jährlich 2400€ netto (ist belegt).
Ich möchte im Kaufvertrag den aktuellen Wert der Anlage ausgewiesen bekommen, damit ich diese abschreiben kann um die Einkommensteuer, die ich auf die Einspeisevergütung abführen muss, zu minimieren.
Dem Verkäufer ist dieser Wert relativ egal, der würde auch 32.000€ angeben (interessiert mich nicht das er das versteuern muss).
Da ich die Einspeisevergütung noch 10 Jahre erhalte (24.000€), würde mir dann ein Zeitwert von eben diesen 24.000€ ausreichen um keine Steuern zahlen zu müssen?
Aber wie sieht die Sache das Finanzamt? Welchen Zeitwert veranschlagen die Jungs, bzw. wie berechnen die das?
lg
Thomas