Hallo, ich bin neu im Forum und möchte aber gleich etwas zu Diskussion stellen.
Bei meiner Steuererklärung hat das Finanzamt erstmalig meinen Eigenverbrauch besteuert und Umsatzsteuer dafür eingefordert.
Daran möchte ich erstmals nicht rütteln.
Was mich stört ist der angesetzte Satz von 23 cent.
Bei meinem Energieversorger zahle ich 21,5 cent.
Den erzeugten Strom verkaufe ich für 13,8 cent.
Mit meiner Frau zusammen habe ich einen Versorgervertrag zur Strombelieferung an uns selbst geschlossen und diesen beim Finanzamt eingereicht. D.h. wir beliefern uns selber mit Strom zum Preis für den Eigenverbrauch in der Höhe von 13,8 cent.
Meine Frage und der Inhalt meines Widerspruchs zur Steuerberechnung ist:
1. Warum muss ich für einen fiktiven Strompreis an das Finanzamt mehr bezahlen, wenn mein Stromversorger weniger Geld nimmt?
2. Warum darf ich meinen eigens produzierten Strom nicht zu dem Preis an mich selbst verkaufen, den der Stromversorger dafür bezahlt?
Mein Widerspruch liegt dem Finanzamt vor und wurde an die Rechtsbehelfstelle des Finanzamts übergeben.
Mir ist schon klar, dass das kleine Brötchen sind, die ich backe. Aber in der Masse kann das schon Auswirkungen haben, wenn das Finanzamt für jeden PV-Betreiber persönliche Werte berücksichtigen muss.
In meinem Fall wäre der Unterschied:
91,77 € Steuern bei 23 cent oder
55,06 € Steuern.
Die Gewerbesteuern lasse ich mal außen vor.
Bei ca. 1,5 Millionen PV-Anlagen in Deutschland in 2014 wäre der Betrag bei meiner Anlagengröße in der Höhe von 82.593.000 € Differenz wohl nicht unerheblich.
Wenn man das Ganze auf die Laufzeit von 20 Jahren rechnet kommt folgendes heraus:
- Steuerdifferenz gesamt 1.651.860.000 €
- Steuerdifferenz persönlich 734,20 €
Kann man ja mal darüber nachdenken, ob man das verschenken möchte oder lieber für sich behält.
LG
Alex
Das ist wohl nicht wenig.