Hallo,
mein Noch-Ehemann und ich haben 2009 eine PV-Anlage auf das Dach unseres EFH gesetzt. Kreditvertrag gemeinsam unterschrieben, alle andere Korrespondenz läuft auf meinen Noch-Ehemann (Rechnungssteller gegenüber dem EV, Anlagenbetreiber gegenüber dem FA)
Im Rahmen des Zugewinnausgleichs zahle ich ihn nun für "seine Hälfte" aus und übernehme die komplette Anlage in mein Eigentum. Ich werde auch künftig die Betreiberin sein. "Veräußerung im Ganzen" nach § 1 UstG habe ich verstanden. Meine Frage betrifft die weitere steuerrechtliche Betrachtung der vollfinanzierten Anlage. Wie verhält es sich mit der Abschreibung? Übernehme ich die AfA-Ansprüche aus der Hälfte meines Noch-Ehemannes oder teilt sich die AfA nun auf in den Teil, der mir seit Anschaffung "gehört" und den Teil, den ich nun "neu erwerbe" (errechnet aus dem aktuellen Bar- oder Sachwert der Anlage). Wird hier auf diesen "Restwert" nur anteilig die AfA berechnet?
Wer weiß Bescheid?
Viele Grüße
SolarSummsi
finanzrechtliche Belange bei Veräußerung der PV-Anlage: AfA
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Moin Solarsummsi,
willkommen im PV-Forum .
Das kann man so nicht benatworten! Es hängt davon ab, zu welchem Preis Du den PV Anteil übernimmst.
Eigentlich läuft es so: Festlegen des Afa Betrages zum Zeitpunkt der Übertragung/des Verkaufes.
Abschreibung des Anteiles Deines Ex auf Null. Afa um Kaufpreis des Anteiles Deines Ex als Herstellungskosten 'einbuchen' und den Gesamtbetrag auf die Restlaufzeit abschreiben.
Je nachdem wie der Kaufpreis liegt, muß Dein Ex was versteuern oder Du. Bei KP=Afa-Wert muß keiner was versteuern.Gruß
MBiker_Surfer -
Hi,
Zitat von SolarsummsiIch werde auch künftig die Betreiberin sein.
vergiss nicht, das dem Netzbetreiber früh genug mitzuteilen incl. Deiner Steuernummer und Bankverbindung, sonst läuft die Kohle weiterhin zu deinem Ex.
Der Eigentumswechsel der Anlage allein reicht nicht aus, der Wechsel des "Anlagenbetreibers" ist entscheidend. -
Zitat von MBIKER_SURFER
Abschreibung des Anteiles Deines Ex auf Null. Afa um Kaufpreis des Anteiles Deines Ex als Herstellungskosten 'einbuchen' und den Gesamtbetrag auf die Restlaufzeit abschreiben.
Sie hat aber bisher gar keinen Anteil an der "Firma", wenn ich das richtig verstehe. Sie hat nur (kostenlos) ihren Eigentumsanteil an ihren Mann "verpachtet", der der Unternehmer ist.
Für mich löst der (Ex-)Mann sein Unternehmen auf und die Frau gründet ein neues. -
Zitat von alterego
Sie hat aber bisher gar keinen Anteil an der "Firma", wenn ich das richtig verstehe. Sie hat nur (kostenlos) ihren Eigentumsanteil an ihren Mann "verpachtet", der der Unternehmer ist.
Für mich löst der (Ex-)Mann sein Unternehmen auf und die Frau gründet ein neues.Da hast Du natürlich recht. Habe mich vom Wort Zugewinnausgleich blenden lassen.
Dann ist es in der Tat ein Unternehmensverkauf. Das Gesagte bzgl. Steuer gilt natürlich.
Wenn der Kaufpreis des kompletten Unternehmens den AfA Wert übersteigt, löst das eine Steuernachzahlung beim Ex aus.
Das wird vermutlich der Fall sein, wenn man die Formel von Dr. Rode -> http://www.stefanrode,de - verwendet.Gruß
MBiker_Surfer -
Vielen Dank für eure Rückmeldungen. Meine Verwirrung steigt, denn vom Finanzamt habe ich heute folgende, nicht verbindliche Auskunft (die ich gegen Gebühr aber verbindlich einholen kann) erhalten: Die PV-Anlage wird samt der Immoblie per Übertragungsvertrag übertragen, vergleichbar wie beim Erbe einer vermieteten Immobilie, und die AfA vom Rechtsvorgänger wird übernommen. Klang sehr einfach. Was meint ihr?
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Moin,
tja - da steht aber nichts von einem Preis der PV Anlage. Sofern - wie schon geschrieben - das zum Afa Wert durchgezogen wird - perfekt. Nur zu.
Die Immobilie ist ja bei Eigennutzung rein privat zu sehen.Gruß
MBiker_Surfer -
Nennt sich Fußstapfentheorie (ode rso ähnlich) es wird eifach zum Buchwert übernommen und da ist nichts einzuwenden, wenn das das Amt schon von sich aus so sieht. Die Anlage aus 2009 dürfte deutlich mehr wert sein (Daumen mal Pi nahe damaligem Neupreis, diese Anlagen sind sehr gefragt), aber das muß man seinem Ex ja nicht erzähien. Hätte der gefragt, wäre die Antwort etwas anders ausgefallen
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Zitat von Solarsummsi
Im Rahmen des Zugewinnausgleichs zahle ich ihn nun für "seine Hälfte" aus und übernehme die komplette Anlage in mein Eigentum.
Die Frage ist doch, wieviel du ihm für seine Hälfte zahlst?
Wenn es der halbe Buchwert ist, ist alles o.k. Wenn es irgendein halber Zeitwert sein sollte, dann fährst du schlecht mit der vorgeschlagenen Lösung des Finanzamtes. -
Die Fußstapfentheorie gibt es nur bei Schenkungen, der Zugewinnausgleich ist jedoch auf Zahlung (Geld) ausgerichtet. Wenn nun statt Geld eine PV übertragen wird, bestimmt sich der Anschaffungswert für die AfA nach der dadurch ausgeglichenen Zugewinnausgleichsforderung. Ich denke, das wird in der Scheidungsvereinbarung irgendwo geregelt sein.