Gesetz ab dem 01.01.2017
Die Belegvorlagepflicht wird in die Belegvorhaltepflicht gewandelt. Nicht mehr einreichen, sonder aufbewahren.
Die Abgabefristen: von 31.05 des Folgejahres auf 31.07 (Ohne Berater) *aber dann wird es richtig teuer!!!
Mit Berater: 28.02 des Zweitfolgejahres.
Einführung der Risikomanagementsysteme :
Besteht kein Anlass für eine personelle Prüfung des Sachverhalts, können Steuerfestsetzungen automatisch vorgenommen werden.
*Ich gehe davon aus, dass diese Systeme extrem gut sind und auch Kleinigkeiten finden und entsprechend abarbeiten. Für ganz Schlaue brechen harte Zeiten an.