Wie sieht es hier mit der EEG-Umlagepflicht aus?
- 2 x (max.)10kW/10MWh-Anlagen im Abstand von >12 Monaten errichtet
- gleiches Grundstück
- gleiche Einspeisepunkt
- gleicher Eigentümer/Eigenverbraucher
- Insel- oder Uberschusseinspeiser, sollte ja egal sein
2x10kW im Abstand von 12 Monaten
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Hi,
Zitat von stanWie sieht es hier mit der EEG-Umlagepflicht aus?
- 2 x (max.)10kW/10MWh-Anlagen im Abstand von >12 Monaten errichtet
- gleiches Grundstück
- gleiche Einspeisepunkt
- gleicher Eigentümer/Eigenverbraucher
- Insel- oder Uberschusseinspeiser, sollte ja egal seinimho ist die EEG-Umlagepflicht an den Anlagenbegriff gekoppelt und bezieht sich auf jede einzelne PV-Anlage.
Daher dürfte die Umlagepflicht bei einzelnen Anlagen bis 10 kwp nicht greifen, auch nicht unter den von Dir genanten Umständen. -
Da stimme ich Ralf Hofmann voll zu.
Wenn der Solarteur da mit zieht, ist das der günstigste Weg.
Dabei geht es nicht mal um die paar Euro an EEG Umlage im Jahr. Zusätzlichen Aufwand und Bürokratie vermeiden ist das Stichwort.Gesendet mit Tapatalk
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So würde ich das auch sehen...
Jede Anlage braucht nen eigenen Zähler, der am Jahresende nicht mehr als 10.000 kWh anzeigen darf.
Aber wehe du willst jamand anderes als dich selbst versorgen!!!
So viel Eigenverbrauch Känneln normaler Haushalt gar nicht haben... bei Firma geht das wiederum, aber dann muss Anlagenbetreiber auch die Firma sein... -
Hallo,
wenn du im Abstand von 12 Monaten die Anlagen errichtest musst du keine EEG Umlage zahlen.
Wir haben das bei uns genau so gemacht. Wir haben 20kWp auf dem Dach und einen SMA Tripower 20000TL-30. Aktuell sind aber nur die Hälfte der Solarmodule angeschlossen und der Wechselrichter wurde vom Solarteur auf 10kW begrenzt. Diese Begrenzung mussten wir für den Netzbetreiber entsprechend dokumentieren. In einem Jahr stecken wir die anderen Module an, machen die Wirkleistungsbegrenzung raus und melden die 2. Anlage an. Am Anfang war zuerst geplant 2 10000er Wechselrichter zu nehmen damit es wirklich 2 getrennte Anlagen sind. Der Netzbetreiber hat sich dann aber doch zu der jetzigen Lösung übereden lassen.
Gruß Sebastian
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Zitat von Tobi
Jede Anlage braucht nen eigenen Zähler, der am Jahresende nicht mehr als 10.000 kWh anzeigen darf.
Das stimmt so nicht.
Die Anlage kann auch 12000kWh erzeugen.
Solange die Anlage ≤ 10 kWp ist und der Eigenverbrauch weniger als 10000 kWh beträgt fällt keine EEG-Umlage an.
Hier der Auszug aus dem EEG.Zitat von § 61 EEG
(2) Der Anspruch nach Absatz 1 entfällt bei Eigenversorgungen,
...
4. wenn Strom aus Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 10 Kilowatt erzeugt wird, für höchstens 10 Megawattstunden selbst verbrauchten Stroms pro Kalenderjahr; dies gilt ab der Inbetriebnahme der Stromerzeugungsanlage für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres; § 32 Absatz 1 Satz 1 ist entsprechend anzuwenden. -
Zitat von Tobi
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Jede Anlage braucht nen eigenen Zähler, ...
Ja aber nur die Anlagen, welche auch ins Netz einspeisen.
Für Inselanlagen genügt die Anzeige des WR.Auf jeden Fall kann man damit die 10 kW/10 MW Grenze beliebig verschieben.
Liegen halt immer 12 Monate zwischen den Installationsterminen.Zitat von Glasesba...
Wir haben das bei uns genau so gemacht. Wir haben 20kWp auf dem Dach und einen SMA Tripower 20000TL-30. Aktuell sind aber nur die Hälfte der Solarmodule angeschlossen und der Wechselrichter wurde vom Solarteur auf 10kW begrenzt. Diese Begrenzung mussten wir für den Netzbetreiber entsprechend dokumentieren. In einem Jahr stecken wir die anderen Module an, machen die Wirkleistungsbegrenzung raus und melden die 2. Anlage an. ...Gruß Sebastian
Wie macht ihr das mit der Messung, da beide Anlagen ja wahrscheinlich unterschiedliche Vergütungssätze haben. -
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Zitat von Braun1
In dem Fall bekommt man eine Mischvergütung.
(kWp 1 x € 1 + kWp 2 x € 2) / (kWp 1 + kWp 2) = Mischvergütung.
Ist das irgendwo gesetzlich geregelt und welche Bedingungen sind bei Mischvergütung relevant.
Rein technisch, also vom tatsächlichen Ertrag, kann das ja nur funktionieren, wenn beide Anlagenteile völlig identisch aufgebaut und auch ausgerichtet sind.