Hallo,
mein Wiso-Steueroffice blendet mir folgenden Hinweis ein:
Letztendlich sind wir (fast) alle Einnahme-Überschuss-Rechner. Welche Konsequenzen hat das jetzt?
Wie schreibt man Buchungen fest, wenn man die EÜR "händisch" macht?
Hallo,
mein Wiso-Steueroffice blendet mir folgenden Hinweis ein:
Letztendlich sind wir (fast) alle Einnahme-Überschuss-Rechner. Welche Konsequenzen hat das jetzt?
Wie schreibt man Buchungen fest, wenn man die EÜR "händisch" macht?
Dann gibts nix festzuschreiben.
Wenn jemand "bucht" (was er ja überhaupt nicht muss; die "Buchung" ist dem 4-III-Rechner ja gerade erlassen) - dann muss er auch festschreiben.
Danke!
Dann kann ich den Hinweis ja getrost ignorieren, denn ich buche nicht.
Zitat von BentoAlles anzeigenHallo,
mein Wiso-Steueroffice blendet mir folgenden Hinweis ein:
Letztendlich sind wir (fast) alle Einnahme-Überschuss-Rechner. Welche Konsequenzen hat das jetzt?
Wie schreibt man Buchungen fest, wenn man die EÜR "händisch" macht?
Hallo Bento,
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/index.html
Abgabenordnung (AO)
§ 146 Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen
(4) Eine Buchung oder eine Aufzeichnung darf nicht in einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Auch solche Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden, deren Beschaffenheit es ungewiss lässt, ob sie ursprünglich oder erst später gemacht worden sind.
Sonnige Grüße
Karl G.
Hallo Karl,
da beißen sich dann wohl Theorie und Praxis.
Du hast dich zwar immer noch als Interessent gekennzeichnet, aber du gibst im Avatar eine 5 kWp-PV-Anlage an. Ich vermute daher, dass du Betreiber bist.
Wie scheibst du denn deine Aufzeichnungen fest?
Zitat von BentoHallo Karl,
da beißen sich dann wohl Theorie und Praxis.
Du hast dich zwar immer noch als Interessent gekennzeichnet, aber du gibst im Avatar eine 5 kWp-PV-Anlage an. Ich vermute daher, dass du Betreiber bist.
Wie scheibst du denn deine Aufzeichnungen fest?
Hallo Bento,
ganz einfach und simpel.
Zahlen in Excel Tabelle erfassen und ausdrucken.
Den Ausdruck (=die Aufzeichnung) wirst Du kaum ohne Beschädigung verändern können ! -:)
Sonnige Grüße
Karl G.