EEG-Umlage auf Eigenverbrauch aus Bestandsanlagen nach Modultausch
Betreiber von Bestandsanlagen sollen auf ihren selbst genutzten Strom künftig EEG-Umlage zahlen, wenn die Anlage ab 2018 erneuert, erweitert oder ersetzt wurde. Einen Entwurf zur entsprechenden Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes hat das Bundeswirtschaftsministerium wie angekündigt vorgelegt. Vorgesehen ist dabei ein Anteil von 20 Prozent der vollen Umlage. Bisher sind Eigenverbraucher von Bestandsanlagen von der Zahlung komplett befreit.
Ein Vertreter des Bundeswirtschaftsministerium hatte es vorige Woche angekündigt: Die Bundesregierung plant eine Änderung des gerade erst novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Begründung: Die Europäische Kommission sehe in der derzeitigen Eigenverbrauchsregelung für Bestandsanlagen eine Wettbewerbsverzerrung. Ohne eine Änderung der Regelung würde die Kommission keine Zustimmung zum Gesetz erteilen. Der Referentenentwurf zur Gesetzesänderung wurde am Montag veröffentlicht und findet sich seit heute auf der Internetseite der Clearingstelle EEG. Vorgesehen ist, dass für selbst verbrauchten Strom aus Bestandsanlagen nicht mehr grundsätzlich eine Befreiung von der EEG-Umlage-Zahlung besteht, sondern dass unter bestimmten Umständen ab 2018 ein Anteil von 20 Prozent zu entrichten ist. Geknüpft ist die Zahlungspflicht an eine Modernisierung des Generators.
Weiterlesen...