Wie ist hier eigentlich der aktuelle Stand - kann man KFW40 Plus und EEG kombinieren oder nicht? Hat jemand schon konkrete Erfahrungen beim Neubau? KFW40 Plus verlangt PV-Anlage. Kann man dann trotzdem einspeisen oder wie funktioniert das?
KFW40 Plus vs. EEG
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Die maximale Leistungsabgabe am Netzanschlusspunkt darf maximal 60% der installierten Leistung betragen.
(siehe Anlage zum Merkblatt Energieeffizient Bauen (153)).Wir bauen KfW40 Plus ohne Einspeisung und mit relativ kleinem Speicher.
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Zitat von Seevetaler
Wir bauen KfW40 Plus ohne Einspeisung und mit relativ kleinem Speicher.
Das wird teuer.
Ohne Einspeisung ist einfach nicht zu Ende gedacht.Gesendet mit Tapatalk
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@Seevetaler,
minimale Speichergröße ist bei KfW40 Plus vorgegeben und hängt von der Anzahl der Wohneinheiten und der Gebäudenutzfläche ab.EEG Vergütung geht, die PV Anlage darf dann allerdings nicht über den KfW40 Plus Kredit finanziert werden. Sollte kein Problem sein, da man den Betrag ja sicher mit dem Bau selbst ausschöpfen kann.
Gruß
Jochen -
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Zitat von KfW Merkblatt zu Programm 153
Nicht aus Mitteln dieses Programms (teil)finanziert werden Anlagen zur Stromerzeugung (z. B. Photovoltaik, Windkraftanlagen, Biomasse-KWK-Anlagen) oder Stromspeicherung, die nach dem Erneuerbare-Energien- oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (Einspeisevergütung) sowie in den KfW-Programmen "Erneuerbare Energien - Premium (271) und - Speicher (275)" gefördert werden. Diese Anlagen sind separat von der Förderung eines Vorhabens zum KfW-Effizienzhaus zu finanzieren.
"Nicht aus Mitteln dieses Programms (teil)finanziert" heißt nicht, dass man die PV Erzeugung bei der Erfüllung der bedingungen nicht angerechnet bekommt. Zur Bestätigung am besten bei KfW direkt anfragen. Da hab ich mir das für ein Beratungsprojekt auch bestätigen lassen.
Gruß
Jochen -
Was du schreibst, bezieht sich auf ein Zusammenlegen mit weiteren Förderprogrammen!
Du kannst also nicht ein KfW40 Plus Haus mit entsprechender Förderung bauen und dir dann zusätzlich für die dafür erforderliche PV-Anlage/Speicher weitere Fördergelder aus einem anderen Förderprogramm holen.
Und natürlich darf die Anlage Einspeisen und du erhältst dann auch Vergütung nach EEG. Die Einspeisung ist halt auf 60% der Anlagenleistung begrenzt.
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Du hast die Wahl, entweder bezahlst du es aus KfW153, dann gibt es aber kein EEG oder KWK oder du finanzierst es anders, dann darfst du auch EEG. Nichts anderes steht in dem Satz.
Die PV und den Speicher nicht aus KfW153 zu finanzieren dürfte aber wirklich kein Problem sein, wenn man nicht völlig ohne EK baut. -
Zitat von alterego
Du hast die Wahl, entweder bezahlst du es aus KfW153, dann gibt es aber kein EEG oder KWK oder du finanzierst es anders, dann darfst du auch EEG. Nichts anderes steht in dem Satz.
Doch, da steht was Anderes. Wir bauen ein KfW40 Plus Haus und ich könnte meine PV-Anlage und den Speicher aus Mitteln des Programms 153 finanzieren und bekäme bei max. 60% Einspeisung auch Vergütung nach EEG.
Wir wollen den EEG-Aufwand aber nicht, sondern bauen eine Anlage mit 100% Eigenverbrauch, aber das ist für den TE nicht von Bedeutung. -
Zitat von Seevetaler
... ich könnte meine PV-Anlage und den Speicher aus Mitteln des Programms 153 finanzieren und bekäme ... auch Vergütung nach EEG.
Genau das ist ausgeschlossen. Einfach nochmal lesen.Gruß
Jochen