Kann mir jemand sagen, ob ich bei einer Erweiterung einer bestehenden Anlage innerhalb von 12 Monaten nach der Errichtung, Anspruch auf die Einspeisevergütung der Bestandsanlage habe?
Einspeisevergütung Erweiterung PV Anlage
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Nein, hast Du nicht. Du hast immer den aktuellen Vergütungsanspruch. Lediglich bei der Größe der Anlage spielt das eine Rolle.
Sprich hast Du im Januar diesen Jahres 10kWp gebaut erhälst Du dafür 12,31ct/kWh
Baust Du jetzt innerhalb der 12 Monate, also z.B. im September 2016 nochmals 5 kWp, so wird dafür der Vergütungssatz von >10kWp verwendet, da die Anlage ja größer als 10kWp ist. In dem Fall also für die 5kWp nur noch 11,97ct/kWh.
SInd die vollen 12 Monate vergangen, so ist es eine neue Anlage und Du erhälst für die 5kWp wieder die volle Vergütung, da die neue Anlage unter 10 kWp istStefan
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Stefan hat es schon beschrieben.
Zitat von kleineifelAnspruch auf die Einspeisevergütung der Bestandsanlage habe?
Ab 1.9. ist das zufällig so, weil sich seit 1.9.2015 die Vergütung nicht mehr geändert hatWenn du in Summe über 10kWp kommen würdest, wäre bei Zubau innerhalb eines Jahres auch noch eine reduzierte EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch fällig. Sollte man vermeiden.
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Zitat von kleineifel
Kann mir jemand sagen, ob ich bei einer Erweiterung einer bestehenden Anlage innerhalb von 12 Monaten nach der Errichtung, Anspruch auf die Einspeisevergütung der Bestandsanlage habe?
Meine Vorschreiber haben es schon beschrieben.
In deinem konkreten Fall bedeutet es momentan jedoch, dass du 6,78 kWp innerhalb von 12 Monaten dazubauen kannst, ohne irgendwelche Nachteile zu haben. -
Vielen Dank für die schnellen und hilfreichen
Antworten. -
Zitat von kleineifel
Wenn du in Summe über 10kWp kommen würdest, wäre bei Zubau innerhalb eines Jahres auch noch eine reduzierte EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch fällig. Sollte man vermeiden.
Hänge mich hier mal gerade mit ein, da mich genau das bewegt. Und wenn ich mit der Erweiterung dann insgesamt über 10kwp komme - der Zubau aber mehr als 12 Monate nach der 1.Anlage errichtet wird, gilt dann auch wieder die Einspeisung ohne "EEG-Strafe"? Und wenn bei der 1. Anlage bereits ein ausreichend großer Wechselrichter genommen wird und der spätere Zubau an PV-Modulen an den WR mit drangehängt wird, ist dann der Zubau (nur weitere PV-Module) auch als eigenständige neue "Anlage" angesehen?