Moin *,
seit kurzem bin ich stolzer Betreiber einer PV-Anlage (9,9 KWp). Auf diesem Wege vielen Dank an die wackeren Recken hier im Forum, deren viele qualifizierte Beiträge mir bis hierhin schon sehr geholfen haben!
Den erzeugten Strom wollen wir vorzugsweise selbst verbrauchen und die überschüssige Menge gegen Vergütung einspeisen. Als Arbeitnehmer in Steuerklasse 3 erscheint es mir sinnvoll, die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch zu nehmen. Die gezahlte Umsatzsteuer für Kauf und Installation möchte ich mir erstatten lassen.
Eine Anmeldung bei der BNA ist erfolgt, der neue Zähler ist eingebaut und die Anlage ist am Netz. Des weiteren habe ich eine formlose Anmeldung beim Finanzamt gemacht, um die Fristen zu wahren.
AFAIK stehen jetzt als unmittelbar anstehende Formalien noch aus:
1. Kundendaten- und Inbetriebssetzunngsblatt PV (Westnetz)
2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Finanzamt)
Zu 1:
http://www.westnetz.de/web/cms…eisung/eeg/ausfuellhilfe/
Zitat
1.3 Angabe zu zahlende Umsatzsteuer
Angaben Umsatzsteuer
Die Höhe des Umsatzsteuersatzes für Ihre Einspeisevergütung erfragen Sie bitte bei Ihrem Steuerberater oder Finanzamt.
Hier habe ich ein konkretes Verständnisproblem: Wenn ich die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen möchte, welchen Steuersatz muss ich dann ankreuzen - 0% oder 19%?
Meine Vermutung ist, dass 19% korrekt ist und in der Folge mir dann die Vergütung von Westnetz mit Umsatzsteuer ausgezahlt wird, welche ich dann später an das Finanzamt zurückzahlen muss.
Liege ich da richtig?
TNX
cu, mystique