Hallo in die Runde,
bzgl. EEG, Eigenverbrauch, EEG-Umlage usw. sind die Regeln ja ziemlich kompliziert geworden und es tun sich diverse Fallstricke auf.
Nach meinem derzeitigen Erkenntnisstand sollte folgende Konstruktion unkritisch sein (gebaut ist noch gar nichts, wir planen noch, aber besser jetzt Fehler vermeiden als später die Konsequenzen zu haben):
"Normale" Ueberschusseinspeiseanlage mit Auslegung 70-weich und einer maximalen Modulleistung von knapp unter 7KWp. Damit dürfte es nicht möglich sein, einen Eigenverbrauch zu generieren, der EEG-umlagerelevant ist und die Smartmeter-Zwangs-Grenze wird auch nicht erreicht.
Parallel dazu als "Bastelobjekt" eine Sammlung von kostengünstigen Gebrauchtmodulen (zusammen vielleicht < 1 KWp), deren Gleichstrom über einfache Elektronik (alles Gleichstrom, KEINE Verbindung zu irgendeinem Netz) in einen Warmwasserpufferspeicher verheizt wird - also gewissermaßen eine "Heizinsel". (auch wenn das hier nicht das Thema ist... Ziel ist der kostengünstige Ausgleich der Pufferverluste im Sommer, keine relevante Aufheizung des Wassers)
Spielt derlei (also die Heizinsel) hinsichtlich EEG usw. irgendeine Rolle oder beinhaltet irgendeine Gefahr (rechtlicher Art) beim Überschreiten irgendwelcher Grenzen?
Ich sehe so eine Anlage auf dem gleichen Level wie Solarspielzeuge und damit vollkommen irrelevant für die Berechnung des Eigenverbrauchs - oder habe ich da einen Gedankenfehler?
Viele Grüße und vielen Dank,
Jan