Hallo,
hab bzgl.. der steuerlichen Behandlung und Auswirkung eine Frage:
Wenn zwei PV-Anlagen an unterschiedlichen Orten z.B. in unterschiedlichen Bundesländern betrieben werden, dann hat man wohl die Wahl den Ort der Betriebsführung an einem oder beiden Standorten festlegen zu können.
Was ist bei der Wahl zum Ort der Betriebsführung zu beachten, was sollte man besser vermeiden?
Was sind die Auswirkungen für den Betreiber, für das am Ort zuständige Finanzamt?
Viele Grüße
user4711