11.07.2016
Die Bundesnetzagentur aus Bonn hat nun einen aktualisierten Leitfaden veröffentlicht, der die EEG-Umlagepflichten für Eigenversorger konkret beschreibt. Es handelt sich um die finale Fassung, nachdem im Oktober 2015 ein Entwurf veröffentlicht wurde.
Wer Strom im privaten Haus oder im Industriebetrieb selbst erzeugt und verbraucht, muss dafür grundsätzlich die EEG-Umlage entrichten.
Zahlreiche Sondertatbestände führen aber dazu, dass einige Eigenversorger keine oder nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen müssen.
Der druckfrische Leitfaden gibt das Grundverständnis der Bundesnetzagentur zu den gesetzlichen Regelungen zur Eigenversorgung wider.
=> Leifaden zur Eigenversorgung - Bundesnetzagentur - (Stand: Juli 2016 - 135 Seiten)
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Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2014)
§ 61 EEG-Umlage für Letztverbraucher und Eigenversorger
(2) Der Anspruch nach Absatz 1 entfällt bei Eigenversorgungen,
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4. wenn Strom aus Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 10 Kilowatt erzeugt wird, für höchstens 10 Megawattstunden selbst verbrauchten Stroms pro Kalenderjahr;
dies gilt ab der Inbetriebnahme der Stromerzeugungsanlage für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres.