Guten Morgen, ich habe inzwischen viel gelesen aber ganz schlau geworden bin ich leider immer noch nicht
Ich bitte an dieser Stelle um Nachsicht.
Angenommen ich kaufe mir (von meinem Geld) eine 5kWp Anlage und lasse mich von Anfang an als Kleinunternehmer einstufen.
1.a) Umsatzsteuerrecht:
-Mwst vom Kaufpreis ist von mir bezahlt und weg.
-Im Gegenzug brauche ich mir meinen eigen Verbrauch nicht mit Umsatzsteuer zu berechnen
-Die 12,3 Cent pro kWh Einspeisung kriege ich abzüglich der Mwst überwiesen, die Mwst zahlt der Versorger direkt ans FA.
Ich habe gelesen, dass ich trotzdem eine Umsatzsteuererklärung machen muss? Diese wäre aber nur mit 2 Zahlen auszufüllen ? Muss ich das einmal im Jahr machen ?
1.b) Einkommenssteuer:
-Ich muss hier meinen eigen Verbauch ermitteln und mit einem fiktiven kWh-Preis belegen (gibt 3 verschiedene Modelle die von 10-20 Cent reichen).
-Ich muss meine Einspeisevergütung + Eigenverbrauch minus den Kaufpreis der Anlage geteilt durch 20 Jahre rechnen (und Versicherung).
Das ganze einmal im Jahr zusammen mit der Einkommenssteuererklärung?
Habe ich etwas vergessen?
2. Wenn ich mich Regelbesteuern lasse, dann kann ich zwar die Kaufpreis Mwst erstattet kriegen, muss aber jeden Monat eine Vorsteuererklärung abgeben -> will ich nicht und mir selber 5 Jahre lang die Mwst auf den Eigenverbrauch berechnen.
3. Kriege ich bei KUR die Steuererklärung selber hin mit Hilfe des Forums bzw. Excel Tabellen die es hier gibt ?
4. Angenommen ich kaufe eine 5kWp Anlage, dann hätte ich 500-550€ im Jahr bei reiner Einspeisung Einnahmen.
Steuerberaterkosten 200-300€ ==> sinnlos oder ?
5. Muss ich bei KUR mit "Gewinnsteuern" rechnen ?
Einnahmen pro Jahr: 550€, Abschreibung pro Jahr 500€, Versicherung 80€ => Minus
6. Wird http://sonnenkraft-freising.de…_1V0_150803_Finanzamt.pdf sowas vom FA anerkannt ? Laut Forenrecherche habe ich keinen realen Fall gefunden, nur Spekulationen und Fachchinesisch.
Gruß