Regierungsparteien wollen intelligente Messsysteme bei Kleinstanlagen
Für das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende wurde ein Antrag zur Änderung des vorliegenden Gesetzentwurfs formuliert, der es in sich hat: Demnach sollen Netzbetreiber verlangen können, dass bei neuen Erneuerbare-Energien-Anlagen größer einem Kilowatt Leistung ein intelligentes Messsystem eingebaut werden muss. Bislang ist vorgesehen, dass Anlagen größer sieben Kilowatt Leistung ein solches Messsystem erhalten.
Nächste Woche soll das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende zuerst im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestags besprochen und dann am kommenden Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden. Ende 2015 hatte das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschlossen. Die letzte Fassung stammt von Februar 2016. Diese soll nun noch einmal geändert werden, ehe das Gesetz verabschiedet werden soll. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Änderungsantrag formuliert, der eine Reihe Neuerungen enthält. Die brisanteste ist, dass die grundzuständigen Messstellenbetreiber neue Ökostromanlagen ab 2018 mit einem intelligenten Messsystem ausstatten können, wenn die Anlagenleistung über einem Kilowatt liegt und die Kosten dafür 60 Euro brutto pro Jahr nicht überschreiten.
Ich kann nur jeden dazu aufrufen seinem Bundestagsabgeordneten seine Bedenken per Mail, Fax, Telefonat,... kundzutun!
Viel Zeit bis nächste Woche ist nicht mehr und ich sehe auch keine Organisationen, die die Interessen der PV-Betreiber derzeit vertritt!
Gruß Elektron