Ich habe folgendes Problem:
Die Unentgeltliche Wertabgabe ( der Eigenverbrauch) wurde in der Umsatzsteuermeldung Dezember bisher noch nicht berücksichtigt und wird jetzt erst korrigiert.
Ansatz für die Umsatzsteuer so wie überall beschrieben mit den Bezugskosten incl. Nebenkosten ect. wie bei normalem Strombezug vom Netzanbieter.
Hier habe ich 435 Euro berechnet - was eine Umsatzsteuer von 82,70 Euro ergibt.
Die Zahlung der differenz erfolgt dann logischer Weise erst in 2016.
Meine Frage bezieht sich auf die EÜR.
In der EÜR muß ich den Betrag für die Sachentnahme ( würde ich mit dem Betrag pro kwh ansetzen, den ich auch bei Einspeisung kriege - das wären dann 226 Euro ) und zusätzlich die berechnete Umsatzsteuer 82,70 als Einnahme angeben.
Die nachträgliche Zahlung der Umsatzsteuer für Dezember darf ich dann erst in 2016 als Ausgabe erfassen, weil ich dann erst den Betrag bezahlt habe und es nicht mehr in der 10 Tages Frist ist.
Daher hätte ich in 2015 einen höheren Gewinn??
Oder liege ich da jetzt falsch.
Kann mir irgendjemand helfen?
Danke.