Hallo zusammen,
wenn ich 2 Anlagen habe eine mit 70% die andere mit 50% Abregelung. Wie wird das dann eingestellt?
Oder geht dann nur eine harte Abregelung?
Viele Grüße
wdsl
Hallo zusammen,
wenn ich 2 Anlagen habe eine mit 70% die andere mit 50% Abregelung. Wie wird das dann eingestellt?
Oder geht dann nur eine harte Abregelung?
Viele Grüße
wdsl
Ok vielen Dank für die Antwort, aber ich muss nochmal nachhacken, da ich es noch nicht verstanden habe.
Beispiel 2 Anlagen 1KWp
Die 1. Anlage liefert 80% wird auf 50% abgeregelt.
Die 2. Anlage liefert 40% wird auf 70% abgeregelt.
200 Watt Verbrauch im Haus.
Kann das alles alles Verkauft werden? (Da die 2. Anlage Reserven hat)
Wir dann 10% von der ersten Anlage abgeregelt? (Da 200Watt verbraucht werden und die 2. Anlage noch reserven hat)
Wird 30% von der ersten Anlage abgeregelt? (Da z.B. der Eigenverbrauch auf die 2. Anlage angerechnet wird)
Welcher Hersteller hat so etwas, bzw stehe ich so auf dem Schlauch und das geht mit jedem?
Vielen Dank
wdsl
Soweit ich das überblicke bezieht sich die Abregelung auf den Einspeisepunkt, d.h. zwei Anlagen sollten gemeinsam zählen. Um beim Beispiel zu bleiben:
die erste Anlage darf 500 Wp einspeisen, die zweite 700 Wp.
Folglich dürfen 1200 Wp eingespeist werden, darüber muss selbst verbraucht oder abgeregelt werden.
Nun ist es 'nur' noch eine technische Frage, ob sich die beiden Anlagen kombiniert abregeln lassen.
Wenn zwei WR vom gleichen Hersteller verwendet werden ist es in der Regel kein Problem; oft werden diese dann per RS485 verbunden, eine als Master und eine als Slave konfiguriert.
Bei verschiedenen Herstellern kann es ggf. über eine externe Steuerung realisisert werden, z.b. Solarlog oder Powerdog.
Für die 70% steht es im EEG, da darf man bis zusammen 30kWp auch auf 70% der gesamten installierten Leistung begrenzen. Bedenke - die 70% aus dem EEG gelten auch für die ANlage, die du weiter runterregeln mußt. Wenn du von der 50% einspeist, darf die andere also höchstens 90% (bei gleich großen ANlagen) damit du insgesamt nciht über 70% kommst.
Die 50% stehen nicht im Gesetz, daher müßtest du schon in deine Förderbedingungen schauen, was da steht. Normalerweise gilt das nur für diese einzelne Anlage. Wie du das umsetzt ist deine Sache, mit nur einem Zähler für beide Anlagen geht es imo nicht, wenn beide weich geregelt werden sollen.
Da stellt sich wohl erst mal die Frage wo die 50% her kommen.
70% EEG-Abregelung und 60% bei Speicherförderung sind ja bekannt, aber auf welcher Grundlage kann 50% gefordert werden?
Zitat von kassiopeiaDa stellt sich wohl erst mal die Frage wo die 50% her kommen.
70% EEG-Abregelung und 60% bei Speicherförderung sind ja bekannt, aber auf welcher Grundlage kann 50% gefordert werden?
Zum Beispiel hierher:
https://www.energieatlas.bayer…000_haeuser_programm.html
danke, in dem Fall siehts tatsächlich nach Einzelabregelung aus...
Zitat von kassiopeiaDa stellt sich wohl erst mal die Frage wo die 50% her kommen.
70% EEG-Abregelung und 60% bei Speicherförderung sind ja bekannt, aber auf welcher Grundlage kann 50% gefordert werden?
Auch KfW fordert inzwischen 50%
Sind es überhaupt zwei Anlagen, also insbesondere liegt die Inbetriebnahme mindestens ein Jahr auseinander.