Seltsamer Titel, hoffe der wird am Ende verständlich. Ich wolte schon länger mal nachrechnen, wie das beim Staat mit kleinen PV (bis 10kWp) IBN 2016 aussieht, also ob der was davon hat.
Meine Annahmen (wenn ich grob falsch liege oder was wesentliches fehlt, bitte melden; "kein ..." dient nur der Vereinfachung):
- Vergütung: 0,1231 €/kWh
- Preis: 1300 €/kWp
- lineare Abschreibung über 20 Jahre; keine Sonder-Afa, kein IAB
- Erzeugung: 900 kWh/kWp; keine Degradation
- Direktverbrauch: 30%
- Unterhalt: 2% jährlich; da sei alles drin auch der WR-Tausch
- Preis Strombezug: 0,25 €/kWh netto; etwas hoch, dafür keine Preissteigerung
- persönlicher Grenzsteuersatz: 40%
- IBN Januar; rechnet sich halt leichter
- keine Zinsen
Ich habe absichtlich alles in Prozent ausgedrückt, ich rechne einfach für 1kWp
Der Anfang ist einfach, man bekommt 1300€*19%=247€ Vorsteuer vom Staat erstattet, daher aus Sicht des Staats rot
Einfache EÜR für die ersten 20 Jahre:
Einnahmen (Direktverbruahc mit Einspeisevergütung angesetzt): 900kWh*0,1231€/kWh=110,79€
Ausgaben:
Afa 65€
Wartung 26€
Summe 91€
Gewinn (gerundet): 20€
Im 21. Jahr fällt die Afa weg
Gewinn: 85€
Macht in den 21 Jahren:
Gewinn: 485€
oder
Einkommensteuer an den Staat über die 21 Jahre EEG 194€, daher grün
Dann noch die Umsatzsteuer für den Direktverbrauch: 270kWh*0,25€/kWh*19%=12,83€, runden wir auf 13€.
Da wir nach 5 Jahren zur KUR wechseln, fällt die fünf mal an.
Umsatzsteuer an den Staat über die 21 Jahre EEG 65€
Rechnen wir zusammen:
259€ Einnahmen stehen 247€ Ausgaben gegenüber, macht für den Staat ein plus von sagenhaften 12€ pro kWp in 21 Jahren und dafür wird der Sachbearbeiter das nicht bearbeiten