Die Bundesregierung hat den Referentenentwurf für die nächste Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Nun muss der Bundestag darüber abstimmen. Die Novelle bedeutet für Solarstromerzeuger, dass sie die Einspeisevergütung und die Marktprämie nur noch für Dachanlagen bis 750 Kilowatt Leistung in Anspruch nehmen können. Die Tarife sollen sich indes nicht ändern, sondern zum 1. Januar 2017 das Niveau von heute haben.
Das Kabinett von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat heute den nächsten Referentenentwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Die in der vergangenen Woche ausgehandelten Kompromisse mit den Ministerpräsidenten der Länder finden sich nun im Gesetzentwurf wieder. Auch dem Wunsch des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU) nach höheren Ausbauzielen für die Biomasse wurde entsprochen: Statt bislang maximal 100 Megawatt sollen 2017 bis 2019 Anlagen mit 150 Megawatt Leistung errichtet werden dürfen und in den Jahren 2020 bis 2022 Systeme mit 200 Megawatt Leistung.