Der Mann in den Bergen
....hat das gerade gesehn.
Der Mann in den Bergen
....hat das gerade gesehn.
ZitatFür Betreiber einer privaten Solaranlage auf dem Dach ändert sich dabei praktisch nichts. Bis zu einer Leistung von 750 Kilowatt kommen sie weiter in den Genuss der gesetzlichen Förderung.
ZitatIm Gesetz wird klargestellt, dass Anlagen bis 750 Kilowatt Leistung nicht ausgeschrieben werden müssen.
Na, da sind wir aber alle froh! :wink:
Allerdings scheint der Politik die lasche Regelung im Referentenentwurf nicht so ganz gepasst zu haben, die da noch lautete:
ZitatUm die Bürokratiekosten möglichst gering zu halten, werden Anlagen bis zu einer installierten
Leistung von 1 Megawatt (MW) von den Ausschreibungen ausgenommen und daher
nach dem bisherigen System vergütet.
Zumindest eine Verbesserung zum EEG 2014 scheint mit dem neuen EEG einzutreten:
Ich vermute, dass demnächst kleinere Freiflächenanlagen bis 750 kWp nicht mehr an einer Ausschreibung teilnehmen müssen und wieder eine gesetzlich bestimmte Vergütung erhalten werden.
Zitat von BentoZumindest eine Verbesserung zum EEG 2014 scheint mit dem neuen EEG einzutreten:
Ich vermute, dass demnächst kleinere Freiflächenanlagen bis 750 kWp nicht mehr an einer Ausschreibung teilnehmen müssen und wieder eine gesetzlich bestimmte Vergütung erhalten werden.
Sehe ich nicht als Verbesserung. Freiflächenanlagen unter 5MW sollten garkeine Förderung mehr erhalten. Stattdessen sollte man bei den Ausschreibungen Anlagengrößen >>10MW zulassen und deutlich mehr Ackerflächen erlauben. Diese mini freiflächenanlagen bringen nichts beim Klimaschutz, sie sind einfach nur teurer.
Versteh mich nicht falsch, so ist es besser als nix, aber wenn ichs mir aussuchen könnte würde ich es machen wie beschrieben.