Hallo,
folgendes Problem: Geplant ist eine PV-Anlage mit Eigenverbrauch <10 kWp. Da es auf dem EFH schon eine ältere Anlage in Volleinspeisung gibt, soll die neue Anlage auf dem Gartenhaus installiert werden. Es gibt eine direkte Stromleitung vom Gartenhaus zum EFH. Im Grundbuch ist der Garten als separates Grundstück eingetragen. Der Garten hat (logischerweise) keinen eigenen Netzanschluss. Nach Anmeldung der Anlage bei der Avacon kam die folgende Antwort vom Netzbetreiber zurück:
Die neue PV-Anlage ist eine Neuanlage (keine Erweiterung der bestehenden), da sie sich auf einem anderen Grundstück befindet. Um die Anlage anzuschließen ist ein eigener Anschluss / Netzverknüpfungspunkt (ZAS) zu beantragen. Alternativ wurde angeraten, die 2 Grundstücke im Grundbuch zusammenfassen zu lassen.
Mein Hinweis darauf, dass der Anlagenbetreiber gem. EEG §8 Abs. 2 einen anderen Verknüpfungspunkt wählen könne, wurde mit der Begründung abgewiesen, dass, damit dieser Absatz gilt, das Grundstück über einen eigenen Netzanschluss verfügen müsse, was aber nicht der Fall ist.
Meine Frage in die Runde: Ist das jetzt so gängige Praxis oder hat jemand einen Tipp, wie ich darauf reagieren könnte?
Sonnige Grüße aus der Mitte Deutschlands