Hallo lieben Forengemeinde,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, bei dem Bockmist den ich verzapft habe.
-Hintergrund:
Im September 2014 wurde auf unserem Neubau eine 14 kWp Anlage installiert (direkt nach den Dachdeckerarbeiten um das bestehende Gerüst nutzen zu können) und konnte erst am 01.04.2015 an's Netz gehen (Baumängel, fehlender Stromanschluss seitens Versorger usw.).
Die Anlage wurde in 2014 zu 80% schon bezahlt und die Restzahlung erfolgte bei Fertigstellung / Inbetriebnahme im April 2015.
In Herbst 2015 wurde ein SonnenbatterieEco mit 12 kwH angeschafft.
Wenn alles gut läuft können wir in unseren Neubau Ende diesen Jahres einziehen und werden einen Eigenverbrauch mit Wärmepumpe, Hausstrom und Lüftungsanlage von ca. 5.000 -6.000 kWh haben.
Während der Bauphase liegt der Eigenverbrauch bei höchstens ca. 1.500 kWh.
Gemäß Ertragsprognose soll die Anlage hier in Nordhessen ca. 13.000 kWh im Jahr ernten.
Somit würde die Anlage ca. 60 % des erzeugten Strom einspeisen, für welchen die EEG-Vergütung gezahlt wird. Also wird die Anlage ja zu mehr als 10% unternehmerisch genutzt und damit kann ich Sie voll dem Unternehmen zu ordnen (mit all seinen Vor und auch Nachteilen).
Nach zu spät erfolgter Anzeige der PV-Anlage beim FA (im Oktober 2015, die Kleinunternehmer- Regelung wurde nicht gewählt) und dem darauf folgenden Fragebogen des FA's bzgl. der PV-Anlage wurde die Anlage im Zuge des Fragenbogens der PV-Anlage zu 100% dem Unternehmen zugeordnet (Eingang des Fragebogens beim FA im November 2015).
Für 2014 habe ich eine EÜR und eine Umsatzsteuererklärung bzgl. der PV-Anlage eingereicht. Das ging alles beim Finanzamt im Dezember 2015 ein und daraufhin habe ich im Januar 2016 die komplette MwSt. für die PV-Anlage erhalten.
Leider habe ich es in 2015 bis zum 31.05 verpasst die Zuordnung der PV-Anlage an zu zeigen und bisher auch noch keine monatlichen Umsatzsteuer Voranmeldungen gemacht ......
-Problem:
Nun bekam ich ende letzten Monats Post vom Finanzamt für eine "Umsatzsteuer-Sonderprüfung gem. §196".
Nachdem der Prüfer heute aus dem Urlaub wieder zurück hat er mir Telefonat folgendes durch blicken lassen :
Nach erfolgter Prüfung wird er in seinem Bericht vermerken, das mir die für 2014 erstattete MwSt. (80% des Rechnungsbetrages der PV-Anlage, die in 2014 geleistete Anzahlung für die Anlage) zu ca. 40% (entsprechender geplanten zukünftigen) Nutzung wieder zurück gefordert sollen.
Rechenbeispiel: Anlagenpreis brutto 20.000 €, davon wurden in 2014 16.000 (80%) an den Installateur gezahlt . In diesen in 2014 gezahlten 16.000 € waren 2554,62 € MwSt. enthalten.
Da die Anlage zukünftig lt. Ansicht des FA's zu 60% "privat / nicht unternehmerisch" genutzt wird, soll aufgrund nicht rechtzeitig erfolgter Zuordnung der PV-Anlage für 2104, 40% der in erstatteten MwSt. (Überzahlung) also 1021,84 € wieder an das Finanzamt zurück gezahlt werden.
Auf meine Frage hin an den Prüfer während des heutigen Telefonats, warum mir dann die komplette MwSt. für die PV-Anlage bereits im Januar 2016 erstattet wurde, meinte er das dem Innendienst wohl ein Fehler unterlaufen ist, jedoch würden/müssten die dann halt die "Überzahlung" wieder zurück fordern.
- Jetzt meine Frage, wie kommt man aus dem Sache am besten wieder raus, ohne das die bereits erstattete MwSt. aus der Anzahlung der PV-Anlage in 2104 wieder teilweise zurück zahlen muss (anteilig dem angestrebten Eigenverbrauch , nach Einzug in unser Haus)?
- Kann das Finanzamt bzw. der Prüfer mir in 2014 eine 50% private Nutzung der Anlage unterstellen (obwohl weder der Eigenverbrauch vorlag und die Anlage auch noch keinen Strom erzeugt hat, getreu dem Motto so ist es ja zukünftig angestrebt).
Wie bekomme ich die Kuh vom Eis?
Vielen Dank vorab.