Hallo zusammen,
ich weiß, dumme Fragen gibt es nicht, aber manche kommen einem schon so vor ...
Aber wer's nicht weiß, muss halt fragen - also:
1) ist die Anlage G auch dann erforderlich, wenn keine Gewerbe angemeldet wurde oder nehme ich dann Anlage S (wie für meine Tätigkeit als Freiberufler)?
2) wann ist der Eigenverbrauch bei der ESt zu erfassen? Im Jahr des Verbrauchs = 2015 oder im Jahr der Vergütung durch den NB = 2016 (Mitte Jan.)
3) der Eigenverbrauch 2015 lag bei 60 kWh - ist dann diese Berechnung für den Entnahmewert DV richtig: 60 kWh * 12,34 ct/kWh (netto) = 7,40 EUR? So meine ich die Erklärungen im Forum verstanden zu haben.
Schon mal im voraus ein Danke.