Hallo,
gerade gelesen, Referentenentwurf über Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes
es sollen 2,05 Cent/Kwh Stromsteuer bezahlt werden für jede selbst verbrauchte KWH.
BMF plant neue Steuer auf Eigenverbrauch
- Rinzelmann
- Geschlossen
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Nur für Neuanlagen?
Wo ist die Grenze?
Die 20 MW?Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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Und ab wann?
Plane für Juli noch eine 30 kW AnlageGesendet von iPhone mit Tapatalk
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Da geht es aber zum Teil um PV. Der Hauptaugenmerk ist auf Erdgas und Flüssigas. EE ist mehr so ein Nebenschauplatz.
Zitat§4 Absätze 5 und 6 - neu
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Das Gesetz sieht grundsätzlich eine Besteuerung von Strom vor, der in Anlagen aus erneuerbaren Energien erzeugt wird. Um eine verwaltungsökonomische Besteuerung zu ermöglichen, wird in § 8e (neu) eine Steuerbefreiung für Strom aus EE-Anlagen geschaffen. Aus systematischen Gründen ist es jedoch erforderlich, die Anlagen bzw. ihre Anla-
genbetreiber zu überwachen, um eine gleichmäßige Besteuerung sicherstellen zu können. Insbesondere im Bereich der Photovoltaik gibt es eine Vielzahl von Anlagenbetreibern, die bislang keinen Kontakt zur Zollverwaltung haben. Um Bürokratiekosten für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung zu vermeiden und um die aus verwaltungsökonomischen
Gründen geschaffene Regelung in § 8e nicht zu konterkarieren, soll daher für bestimmte Anlagen ein vereinfachtes Überwachungsverfahren mittels Anzeige beim zuständigen Hauptzollamt geschaffen werden. Als weitere Vereinfachung ist vorgesehen, dass nur solche Anlagenbetreiber bei ihrem zuständigen Hauptzollamt eine Anzeige abgeben müssen, die nicht schon ohnehin bei ihrem örtlichen Netzbetreiber durch die Anmeldung zur Einspeisung in deren Netz oder bei der Bundesnetzagentur über die Anlagenregisterverordnung oder zukünftig im Marktstammdatenregister erfasst sind. Aufgrund dieser Vereinfachung ist es jedoch erforderlich, einen Datenaustausch zwischen den Netzbetreibern
und der Bundesnetzagentur einerseits und der Generalzolldirektion andererseits zu ermöglichen. Das vereinfachte Anzeigeverfahren soll nicht für diejenigen gelten, die bereits Inhaber einer bestehenden Erlaubnis als Versorger oder Eigenerzeuger sind und somit der Zollverwaltung bereits bekannt bzw. bei dieser registriert sind. Darüber hinaus soll das
vereinfachte Anzeigeverfahren dann nicht mehr zur Anwendung kommen, wenn in anderen Fällen als in Absatz 5 eine Erlaubnis als Versorger oder Eigenerzeuger erforderlich istIrgendwie fiel mir da Orwell ein... alle und alles muss "überwacht werden"
Zitiert aus dem Dokument:
http://www.bundesfinanzministe…_blob=publicationFile&v=2 -
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Macht bitte zum gleichen Thema nicht immer wieder einen neuen Thread auf. Wir haben hier schon einige. Ich glaube, der älteste ist der hier: http://www.photovoltaikforum.c…gung-und-mie-t112532.html