Hallo Zusammen, ich mal wieder . . . . .
ich habe einen "Bescheid über die gesonderte und eineitliche Fesstellung von Besteuerungsgrundlagen" erhalten mit einem Anhang von meinem freundlichen Finanzbeamten. Diese könne ich ja im nächsten Jahr als Grundlage nehmen . . . .
Ich habe Euch dies als Foto beigefügt und frage mich nun, wieso die Berechnung des Eigenverbrauchs auf meinen Betriebsausgaben basiert? Ich konnte im Internet zu dieser Berechnung nichts finden. Eine von mir selbst verbrauchte und selbst produzierte kWh würde mich demnach ca. 1,37 EUR kosten, netto . .. .
Kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen? Ansonsten müsste Paulchen dies noch in seine Software aufnehmen oder habe ich auch dort etwas übersehen?
VG
Laramaus