Hallo guten Tag,
ich habe ein paar Fragen zur Garantie und Gewährleistung, im Bereich der Photovoltaiktechnik.
Wenn ich eine Anlage von einem Solateur installieren lasse, gilt ab diesem Tag die gesetzliche Gewährleistung. Kann diese gesetzliche Gewährleistung durch eine Klausel im Vertrag verlängert werden?
Handelt es sich bei den Verträgen meistens um "Kaufverträge"?
Wird dort öfters unterschieden zwischen einem Bauwerk, wenn die Module im Haus fest integriert sind
und übrigen Solaranlagen , zb auf dem Dach montierte?
Ist es üblich, dass die Beweispflicht eines Mangels Seitens des Solateurs bei 6 Monaten liegt, oder gibt es auch Fälle wo, der Solateur die Zeit im Vertrag verlängert? Und wenn die Gewährleistungszeit 5 Jahre ist, muss der Solateur trotzdem nur 6 Monate die Beweise liefern, dass es zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme zu keiner Leistungsminderung gekommen ist?
Wenn nun der Solateur einige Module anbietet und ich diese installieren lasse und im Vertrag nichts genaueres zu den Leistungen der Module steht, sondern nur auf den Datenblättern, was würde passieren, wenn die Leistungen nicht den Leistungen entsprechen, die auf den Datenblättern stehen? Wenn ein Fachmann beispielsweise die Leistung bei der Inbetriebnahme misst und feststellt, dass die Leistung nicht in den Toleranzen liegt wie auf dem Datenblatt. Oder bei einer zweiten Messung innerhalb der ersten 6 Monate feststellt, dass die Leistung nicht den Leistungen auf dem Datenblatt entsprechen es aber bei der ersten Messung der Fall war?!
Macht man das so, dass man immer bei der Inbetriebnahme eine Messung mit dem Solaateur durchführt?
Ist auf http://www.photovoltaik-shop.c…olarmodul-analysator.html verlass bzw. sind solche Instrumente glaubwürdig?
Am am Zeitpunkt der Inbetriebnahme alles ok war und man dann auch durch Messungen eines Fachmanns nach 6 Monaten merkt, dass die Leistung schlechter geworden ist, muss man ja beweisen, dass schon bei der Inbetriebnahme etwas mit der Anlage falsch war , damit man einen Mangelanspruch erheben kann.
Gelten die Garantien der Hersteller eigentlich erst nach dem Ablauf der verjährung der Mängelansprüche (Gewährleistungszeit)?
Ich bin mir im Klaren, dass es viele Fragen sind.
Aber ich muss diese stellen.
Muss ja niemand antworten
Schönen Tag!