Hallo,
mal als Beispiel, Herr A und Frau B besitzen ein Grundstück (A 75% / B 25%). Herr A ist Unternehmer geworden znd errichtet seine Photovoltaikanlage / meldet diese an.
Da Frau B ja ach den als Eigenverbrauch entnommenen Strom nutzt überlegt Herr A nun der Frau B eine Solar-Nutzungsflatrate zu verkaufen. Steuerlich wird angenommen, das sie 25% des Stroms verbraucht, die Flatrate kostet sie genau diesen Betrag Minus jährichem 35 Euro Geschenk zur Werbung für die Ökostrom Flatrate. Bleibt leider sehr wenig steuerbarer Umsatz übrig. Aber das muss man als langfristige Maßnahme zur Kundenbindung sehen, wenn der Strompreis steigt wird auch die Flatrate teurer und kommt in einen super lohnenden Bereich.
Er stellt entsprechende Rechnungen, die Frau B bezahlt.
Der findige Herr A überlegt nun seine Flatrate etwas schneller teurer zu machen, da der Strompreis nicht schnell genug steigt. Er muss aber auch mehr Service bieten um das zu rechtfertigen. Dafür wird er nachträglich einen Stromspeicher einbauen. Dieser wird ja nun zu mehr als 10% betrieblich - nämlich zu 25% zur Belieferung von Frau B - genutzt. Herr A ist der Auffassung, dass damit voller Vorsteuerabzug gegeben ist obgleich es ein eigenes Zuordnungsobjekt ist. Das ist es aber eben ein betriebliches. Leider kündigt die Frau B nach einen Jahr des beuen Preises den Lieferflatvertrag. Nun muss Herr B den Steom im Rahmen der Privatentnahme entnehmen und ihn seiner Lebenspartnerin schenken. Er ärgert sich wirklich sehr.
Was würde das Finanzamt wohl sagen? Muss Herr A dann eigentlich EEG Umlage abführen - wo kann man sich informieren diesbezüglich?
Alles nur kleine spukende Hirngespinste eines Steuerkreativen. Aber würde mich dennoch über Meinungen freuen.