Hat hier jemand Erfahrung mit der Kleinunternehmerregelung?
Muss Eigenverbrauch hier auch versteuert werden? Wo gebe ich den Eigenverbrauch in der Steuererklärung an?
VG
Alex
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der Eigenverbrauch wird bei der Gewinnermittlung, in der Einnahme Überschussrechnung als Einnahme verbucht.
Liegen die Betriebseinnahmen unter der Grenze von 17.500 Euro, wird es nicht beanstandet, wenn Sie anstelle des Formulars "Einnahmenüberschussrechnung" eine formlose Gewinnermittlung in Papierform bei Ihrem zuständigen Finanzamt nachreichen.
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"Auch schön..." hätte mein alter Prof. Dr. Dr. Weimar gesagt (Gott hab ihn selig).
Der Vorredner hat die impliziten Gliederungsvorschriften für die ertragsteuerliche Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG erklärt.
Mit der Kleinunternehmerregelung. i. S. §19 UStG hat dies - leider - GAR NICHTS zu tun.Die Kleinunternehmerregelung ist eine Vereinfachungsvorschrift für die Finanzverwaltung.
Die Verwaltung verzichtet auf die Erhebung der Steuer (und der Unternehmer darf dann auch keine Steuer mehr vereinnahmen).
Im Gegenzug darf der Unternehmer aber auch keine Vorsteuer mehr ziehen.Da keine USt abzuführen ist - wird davon auch die Umsatzsteuer erfasst, die auf unentgeltliche Wertabgaben entfällt.
In USt-Voranmeldungen wird der Direktverbrauch überhaupt nicht gesondert angegeben; sondern in die steuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen hineingepackt.
In der Jahreserklärung.... ich tippe auf die Anlage UR. Im Mantelbogen hat er von der Systematik her nix verloren. -
kpr nun lass mal den ganzen Umsatzsteuerkram weg, der entfällt nämlich bei der Kleinunternehmerregelung.
bei Kleinunternehmern giebs halt nur die Ertragsteuerliche Erfassung, um die Ermittlung des Gewinns.
also Einnahmen minus Ausgaben, könnte sogar auf nen Bierdeckel passen, (formlos)
und dann das Ergebnis schön in Anlage G Zeile 4 eintragen.
Einfacher geht es nicht. -
Ich hol mich Chips!
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Zitat von klaus24V
kpr nun lass mal den ganzen Umsatzsteuerkram weg, der entfällt nämlich bei der Kleinunternehmerregelung.
bei Kleinunternehmern giebs halt nur die Ertragsteuerliche Erfassung, um die Ermittlung des Gewinns.
also Einnahmen minus Ausgaben, könnte sogar auf nen Bierdeckel passen, (formlos)
und dann das Ergebnis schön in Anlage G Zeile 4 eintragen.
Einfacher geht es nicht.Hallo Klaus,
vielen Dank.
Wenn ich aber Einnahmen (Zahlungen des "Stromwerks") - Ausgaben (Abschreibung Solaranlage) rechne, dann habe ich noch nicht berücksichtigt, dass ich möglicherweise meinen Eigenverbrauch versteuern muss (weil der Eigenverbrauch ja von der Solaranlage erwirtschaftet wurde und daher eigentlich auch eine "Einnahme" ist).Muss ich das extra ausweisen oder rechnet sich das Finanzamt das selbst aus? (Und wenn ja - wie berechne ich das? Ich welchen kW/h Satz nehme ich bei Eigenverbrauch an?)
Viele Grüße
Alex -
Zitat von Alexander72
Und wenn ja - wie berechne ich das? Ich welchen kW/h Satz nehme ich bei Eigenverbrauch an?
rechne einfach mal mit 10 cent / kwh, damit liegst du zwischen Anschaffungskosten und der Einspeisevergütung. -
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Skol!
Die Spannung steigt. -
Lieber Alexander...... nun lies nochmal die Fragen des TO..... und dann Deine Antworten.
Merkste selbst... gell? Danke.