Hallo,
ich habe auch nach der Lektüre leichte Probleme beim Ausfüllen der USt-Erklärung, insbesondere wie sind die i.R: der Voranmeldungen vom FA bereits erstatteten Umsatzsteuer in der Jahreserklärung auszuwerfen?
Vielen Dank im Voraus
ME
Hallo,
ich habe auch nach der Lektüre leichte Probleme beim Ausfüllen der USt-Erklärung, insbesondere wie sind die i.R: der Voranmeldungen vom FA bereits erstatteten Umsatzsteuer in der Jahreserklärung auszuwerfen?
Vielen Dank im Voraus
ME
Die (Jahres-) Umsatzsteuererklärung ist eine Zusammenfassung der Voranmeldungen des gesamten Steuerjahres. Dort erscheinen im ersten Teil (Seite 2) die umsatzsteuerpflichtigen Netto-Jahreseinnahmen und im zweiten Teil (Seite 3) die abziehbaren Vorsteuerbeträge des Steuerjahres.
Die Differenz daraus ergibt die für dieses Jahr insgesamt zu zahlende oder zurückzuerhaltende Umsatzsteuer (Zeile 107 auf Seite 4).
Im Formular muss dann noch abgeglichen werden, was von dieser Zahl bereits über die Vorauszahlungen abgerechnet wurde. Dazu wird in Zeile 108 das Vorauszahlungssoll = die Gesamtsumme aller für dieses Jahr abgegebenen Voranmeldungen eingetragen.
Hinweis:
Es ist völlig egal, ob die Beträge der Vorauszahlungen bezahlt sind oder nicht - es heißt ja Vorauszahlungssoll!
Beispiel:
1. Quartal 123 € Zahlung, 2. Quartal 1345 € Rückerstattung, 3. und 4. Quartal je 123 € Zahlung ergibt ein Vorauszahlungssoll von -976 € (123-1345+123+123).
Zeile 109 ist die Differenz der berechneten Jahresumsatzsteuer und der gemeldeten Vorauszahlungen. Sie ist, wenn die Vorameldungen richtig vorgenommen wurden und in der Jahreserklärung nichts "nachgemeldet" wird, ein kleiner Betrag bis höchstens 2,09 €.
Du siehst also: die reinen Erstattungen tauchen hier nicht auf...
mfg
Paulchen
Hallo zusammen,
ich hätte in diesem Zusammenhang eine kurze Frage:
Seit Anfang August habe ich einen 2-Richtungszähler installiert bekommen und speise seitdem ein. Allerdings habe ich vom Netzversorger noch keinen Bescheid über Abschlagszahlungen erhalten.
Muss ich in der Steuervoranmeldung "0" eintragen, bis ich eine Zahlung vom Netzversorger bekommen habe?
Vielen Dank.
Keine Ausgaben gehabt im August?
Anlagenrechnung im Juli bezahlt oder noch garnicht?
Umsatzsteuer muss man auf Zahlungen des Netzbetreibers und auf die unentgeltliche Wertabgabe für den Direktverbrauch aus der PV-Anlage bezahlen.
0 ist also ins USt-Voranmeldungsformular bei den steuerpflichtigen Umsätzen einzutragen, wenn du sowohl keine Zahlungen des NB erhalten hast als auch keinen Eigenverbrauch hattest (oder diesen erst später im Jahr angeben willst).
mfg
Paulchen
Hallo zusammen,
das Internet zu nutzen ist in den meisten Fällen ja eine gute Idee, allerdings können einen zu viele Informationen auch sehr verwirren.
Kurz zu mir und meinem Anliegen.
Seit letzten Mittwoch läuft auf meinem Hausdach eine 8,32 kwP Anlage und in der Garage steht ein kleiner Speicher mit 5,7 kwh Kapazität. Bei dem schönen Wetter bin ich aktuell bei einer Autarkiequote von 99 %
Jetzt stellt sich mir die große Frage wie ich mich gegenüber dem Finanzamt aufstellen soll. Der Fragebogen liegt mir vor aber an jeder Stelle findet man eine andere Meinung.
Gibt es jemanden, dem man die Details schildern kann und der mich hier Beraten kann? Steuerberater habe ich bisher nicht benötigt, sieht aber wohl so aus, als ob ich nicht drum rum komme. Die Beratung darf natürlich auch etwas kosten ich will hier nicht "gammeln"
Vielen Dank
Gruß Timo
Ich finde es immer gut, wenn jemand die Leistung eines Steuerberaters (zielgerichtete strategische Planung;Haftung, korrekte Deklaration) zu schätzen weiß. Bei PV ist es nur so, dass die Anlagen nicht mal mehr caritativ geprägte Honorare in einer optimal prozessgesteuerten Deklaration vertragen - geschweige denn übliche Beratungssätze.
Bei PV "muss" es irgendwie ohne Berater funktionieren - sonst bleibt dem Betreiber einer Anlage nichts außer dem Risiko.
Beim Fragebogen sind zwei Grundsätze entscheidend:
Geschwindigkeit vor Präzision
Nützlichkeit vor Richtigkeit
Sprich: Es geht nur darum, dass Ding "flott" zu beantworten - und den gewünschten Effekt zu erreichen. Ob das was drin steht, richtig oder falsch ist..... ist ehrlich gesagt viertrangig.
Wichtig zu wissen: Das Ding darfst Du als "Kundenbefragung" verstehen. Es entfaltet keinerlei echte Rechtswirkung. Vielleicht ein paar Reflexe... aber nichts was endgültig wäre. Fehler sind also höchst tolerabel - solange sie nicht dem Eigeninteresse zuwider laufen.
Angaben zur Person und zum Betrieb.... nun ja.. seinen Namen sollte man schon schreiben können
Bei der Schätzung der Erlöse kann man nichts falsch machen. 1000 x X kWp x Einspeisevergütung = geschätze Erlöse.
Aus die Maus. Da passiert mit 8 kWp nix.
Bei der Schätzung der Einkünfte: nach wie vor: "Null"
Das dürfte annähernd passen. Wobei es hier nur darum geht, das FA von der Festsetzung von ESt-Vorauszahlungen abzuhalten.
Auf KUR verzichten., (Ob das dabei bleibt, ist eine andere Frage. Dafür hast Du noch ein paar Jahre Zeit.)
Aber erstmal verzichten. Das ist die Standard-Antwort.. und damit kommt man dem Ziel, dass das FA das USt-Kennzeichen im Steuerkonto setzt, schonmal ein Stück näher.
UST-ID beantragen. Nicht weil Du am innergemeinschaftlichen Warenverkehr teilnehmen willst - sondern aus Datenschutzgründen. Gerade letzte Woche habe ich einem Nachunternehmer live und in Farbe demonstriert, wie ich mit seiner Steuernummer ihm innerhalb von 10 Minuten erklären konnte, dass er mit mit 300.000 Euro Schulden schlicht anlügt - alleine weil er beim Finanzamt schon 350.000 Euro hat; plus laufende Zinsen und Sanktionen. Bei der Steuernummer werden die halt gesprächig. Mit der USt-ID erfährt man nicht, ob es Tag oder Nacht ist.
Lastschriftmandat erteilen. Somit sind Säumniszuschläge schon mal kategorisch ausgeschlossen. Egal wie Dir das Schicksal mal mitspielt. Hier ärgern auch 10 Cent.
Falls in einem speziellen Fragebogen gefragt wird:
Zuordnung zum Unternehmen: Erstmal keine Antwort. Die Zuordnung erfolgt mit der jeweiligen UStVA. Hübsch Standard. kein vorauseilender Gehorsam.
Mehr fällt mir aus der Hüfte nicht ein. Ansonsten darf man in dem Bogen das eine oder andere auch mal geflissentlich leer lassen.
Hallo,
ich bin neu auf dem Gebiet und brauche zu einer entscheidenden Frage Hilfe.
Ich habe ein Einfamilienhaus mit Photovoltaikanlage gekauft. Dieser besitzt noch einen laufenden Vertrag zur Einspeisung und wird auch von mir vorgeführt. Macht ca. 130 Euro Gutschrift im Monat.
Um diesen Vertrag jetzt auf mich zu überschreiben zu lassen müssen die und natürlich das Finanzamt wissen ob ich Die Regelbesteuerung der Kleinunternehmen wünsche oder auch nicht.
Kann jemand in kurzen Sätzen erklären / erläutern welche Vor / nachteile ich jeweils als Kleinunternehmen oder bei Verzicht entstehen.
Habe mal die Mail vom Finanzamt eingefügt und bitte um Hilfe.
Mail vom Finanzamt!!da Sie regelmäßig Strom einspeisen sind Sie Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.
Sollten Sie auf die Anwendung der "Kleinunternehmerregelung" verzichten bedeutet dies, dass die
Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetztes (Regelbesteuerung)für mindestens 5
Jahre erfolgt. Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind im Jahr der Betriebsgründung sowie im folgenden Jahr zwingend
monatlich in elektronischer Form abzugeben.
Laut der Anmeldung bei FairNetz vom 14.02.17 haben Sie auf die Kleinunternehmerregelung (OHNE Umsatzsteuer)
verzichtet. Um von der Regelbesteuerung befreit zu werden, müssten Sie diese Anmeldung ändern und uns einen
Nachweis von FairNetz vorlegen, aus dem hervorgeht, dass Sie Kleinunternehmer sind (Einspeisevergütung ohne
Umsatzsteuer).
Bitte teilen Sie mir bis zum 31.03.2017 mit, ob Sie die Regelbesteuerung oder die Kleinunternehmerregelung
wählen.
Kurz erklärt, ist die PV vor dem 1.4.2012 in Betrieb genommen worden, macht die KUR keinen Sinn. Wurde sie dagegen nach dem 30.3.2012 in Betrieb genommen, kann die KUR sinnvoll sein.
Übrigens, einen Einspeisevertrag benötigst du nicht, da dein Kunde per Gesetz gezwungen ist dir den Strom abzunehmen und bezahlen.
Umsatzsteuer beim Erwerb deiner PV dürfte auch keine angefallen sein. Sichwort Veräußerung im Ganzen.