Hallo,
ich bin gerade am Überlegen, in wie weit eine PV-Anlage für eine Firma Sinn macht.
Werktags besteht zwischen etwa 7-17 Uhr eine Grundlast von min. 20 kW.
Theoretisch wäre denkbar, eine 20 kWp Anlage mit größtenteils Eigenverbauch anzuschaffen. Da Flachdach ist wohl eine Aufständerung sinnvoll, die dann ohnehin angesichts möglicher Dachfläche die Anlagengröße auf 10 kWp beschränken dürfte. EEG-Umlage wäre dann wohl nicht zu zahlen - aber die 10 MWh Grenze für Eigenverbrauch pro Kalenderjahr könnte wohl erreicht werden.
Dazu meine Fragen:
(1) Muss bei mehr als 10 MWh Eigenverbrauch pro Jahr dann nur für das darüber liegende EEG-Umlage (2,22 Cent/kWh - ab 2017 dann schon 2,54 Cent/kWh und wohl immer weiter steigend?) bezahlt werden - oder wenn knapp über 10 MWh dann der gesamte Eigenverbrauch ab der ersten selbst verbrauchten kWh?
(2) Zum Nachweis der Einhaltung der Einspeisegrenze wäre dann wohl nicht nur ein Zweirichtungszähler sondern auch ein zusätzlicher Einspeisezähler sinnvoll? Wäre der (einfach?) vom Netzbetreiber zu bekommen - und wie wird dies umgesetzt? Müssten dann nicht z.B. auch die Wechselrichter-Anschlüsse plombiert werden können?
(3) Hätte es irgend welche Vorteile, auf die Einspeisevergütung (nicht selbst verbrauchte Erzeugung am Wochenende etc.) zu verzichten? Da Firma muss ohnehin Gewerbesteuer entrichtet werden.
Danke.