Ich greife das für CH bezogen noch mal auf, weil da scheins einige Verwirrung besteht und auch die Vorschrift des http://www.esti.admin.ch/files…l/2014-07_plug-play_d.pdf (EigenössischesSTarkstromInsektorat) nicht logisch ist.
Man liest Stand 2016 bei einigen Anbietern nach wie vor etwas von Plug&Play und 3000W!
Erste Unklarheit: Bezügerleitung meint nach Meinung mancher jede einzelne Phase, nach der von anderen alle 3, also die Leitung (eines Zählers) in eine Wohnung (nicht der Hausanschluss)..
Sprich wenn jede Phase gemeint wäre, sind es 3 mal 600W sonst nur 1 mal 600W.
Zweite Unklarheit: Es wird in der Erklärung des ESTI von 10/13A Absicherungen geschrieben. Im Endstromkreis! Hier soll also die Überlasst vermieden werden. Das ist zwar wie schon oft beschrieben völlig unwahrscheinlich, aber immerhin logisch. Bei 600W zusätzlich kann kaum etwas passieren.
Logisch macht die Begrenzung auf 600W pro Zähler dann aber keinen Sinn, weil auf jeder der 3 Phasen keine Aufsummierung auf zB 1800W statt findet, also auch keine Überlastung zwischen Zählersicherung und Endstromkreis(sicherung) statt finden kann.
Dritte Unklarheit: Bei grösser 600W ist ein Elektriker und eine feste Installation vorgeschrieben. Auch das macht Sinn, weil Stecker keine langfristig sichere Verbindung bei höheren Lasten darstellen, was man ja zB von Heizlüfter kennt, wo die Steckose ab und an abraucht.
Wenn ich aber pro Phase 600W anschliesse, KANN nichts passieren, wozu es einen Elektriker braucht, weil weder die Steckbare Verbindung noch eine Phase (bzw. Sicherung) mehr als 600W "ertragen" muss bzw, nicht "kennt".
Genau darum geht es bei Plug&Play-Anlagen aber. Um die Sicherheit. Wenn ich keinen Elektriker benötige, warum soll es dann bei 600W pro Zähler bleiben? 600W je Phase, also 3x600 pro Zähler, ist was die Sicherheit betrifft, genau das Gleiche, wie einmal 600...
Weiter besteht ja auch bei kleinen Anlagen eine Mitteilungspflicht (nicht Genehmigung!) ans EW. Auch hier besteht zwischen 1x600 und 3x600 kein Unterschied (da man ja im Zweifelsfall dem EW Strom schenkt, durch den WR und die Einspeisung das Netz stützt und man dem dem EW so etwas Gutes tut).
Bei verschenkter Leistung fällt mir auch sonst bei bestem Willen nichts ein, was gegen mehr als 1x600W Plu&Play spricht. Denn nur bei bezahlter Leistung muss das EW dafür Sorge tragen, dass die Leitungen dick genug sind, damit der WR auch alles einspeisen kann.
Das Einzige was ich mir vorstellen kann, ist, dass wenn man es gaaanz genau nimmt, der Elektriker dem EW bestätigen könnte, dass nicht alle 600W Anlagen an einer Phase hängen und die Leitungen vor dem Endstromkreis zum Glühen bringen könnten. Aber auch dass wäre bei 3x600W oder gar 3000W eh nicht Fall.
Wir haben das Recht PV an zu schliessen. Über 600W pro Sicherung/Phase ist es technisch Vorschrift, eine ortsfeste Installation zu machen, was nur ein Elektriker darf.
Also was CH betrifft, verletzt man mit 600W pro Endstromkreis (Sicherung nicht mal pro Phase) und unter 3000/3500W (Schieflast/max. Leistung bei 2.5mm2) insgesamt keine technische Regel. Man macht nichts, was die Sicherheit gefährdet und man bescheisst auch keinen. Im Gegenteil, man verschenkt Strom. Und wenn das EW bei der Pro-Forma-Anmeldung was gegen z.B. 3x600W hat, wird es einem dies schon mitteilen und sagen, was es erwartet.
Mich würde interessieren ob ich mit diesen Überlegungen richtig liege oder nicht. Vor allem technisch, den im Endeffekt sagt eh das EW was es haben will. Neulich hat mir ein Kunde erzählt, dass ihm 3KW mit Stecker zertifiziert wurden. Im Aargau...