Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Referentenentwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgelegt und die Anhörung der Bundesländern und Verbände eingeläutet. Bis zum Sommer soll das Gesetz verabschiedet werden. Aber es gibt offene Kritik am Entwurf aus zwei Richtungen: Die Erneuerbare-Energien-Branche warnt vor negativen Folgen für die Energiewende, der CDU gehen die Regelungen nicht weit genug.
Sechs Wochen, nachdem der Entwurf für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) öffentlich wurde, hat das Bundeswirtschaftsministerium nun den Referentenentwurf vorgelegt. Bis nächste Woche läuft die Frist zur Stellungnahme für Bundesländer und Verbände. Ende des Monats wird möglicherweise auch die Bundesregierung den Entwurf beschließen. Gegenüber der ersten öffentlichen Fassung von Anfang März hat sich hinsichtlich der Regelungen für die Photovoltaik nichts geändert. Die Neuerungen sind – kurz gefasst – , dass Dachanlagen größer ein Megawatt Leistung künftig nur noch gefördert werden sollen, wenn sie sich bei einer Ausschreibung durchgesetzt haben. Die Direktvermarktung bleibt verpflichtend für Kraftwerke größer 100 Kilowatt Leistung und soll künftig für alle Anlagen auf Nicht-Wohngebäuden ebenfalls gelten (von bestimmten Ausnahmen abgesehen). Der Gesetzestext enthält weiterhin eine Lücke bezüglich der Höhe der Fördertarife für Solarstrom.