Hallo Zusammen,
nachdem ich nun alle Unterlagen zusammen habe, stellt sich mir die Frage, ob ich für jedes Mitglied der GbR, die wir gründen mussten als eheähliche Gemeinschaft für die Photovoltaikanlage, bei der Abgabe der Einkommensteuer incl. Anlage G auch die Anlage EÜR an JEDE Einkommensteuererklärung hängen muß oder reicht es, wenn diese einmal ans Finanzamt übertragen wurde?
Grüße
Laramaus