Hallo
Leute
Habe mal ein Problem und zwar plane ich gerade eine neue pv Anlage 9.5kw mit überschusseinspeisung.
Möchte den Zähler für die Einspeisung selbst setzen. Drehstromzähler mit eichschein und rücklaufsperre. Mein Netz Betreiber TEN möchte nun nur seinen zweirichtungszähler setzen und stellt sich stur. Was kann ich tun? Ich kann doch den Zähler selbst setzen bzw mein Elektriker? Wie soll ich nun vorgehen?
Einspeisezähler selbst setzen
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EEG und EnWG lesen. Hilfreich sind auch Hinweise der EEG-Clearingstelle. Für den Fall, dass über den Stromanschluss auch Energie bezogen wird, ist der Netzbetreiber für das Messen grundzuständig. Du darfst aber auch einen anderen Messstellenbetreiber beauftragen.
Also lass den Netzbetreiber seinen Zweirichtungszähler installieren.
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Hallo,
dein Ansinnen ist nicht ganz klar.
Der Netzbetreiber setzt den Zweirichtungszähler um deinen eingespeisten und deinen bezogenen Strom zu erfassen und abzurechnen.
Unter 10 kWp benötigst du nicht unbedingt einen Zähler der deine PV Erträge misst weil dies der WR ja auch tut. Wenn du aber für dich einen Zähler setzen willst ist das deine Angelegenheit und hat mit dem Netzbetreiber nichts zu tun.
Ich habe auch solch einen privaten Zähler.Das was Du vor hast würde einige Umbauarbeiten im Zählerschrank erfordern.
Django
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Er will aber keinen Zweirichtungszähler soondern zwei, jeweils rücklaufgesperrte, Einrichtungszähler nacheinander, einen für Bezug und einen für Einspeisung. Grundsätzlich möglich, aber für den Einspeisezähler einen Meßstellenbetreiber zu finden dürfte schwierig werden, wenn es nicht der Elektriker macht (und der wird auch keine große Lust dazu haben, da die Vorschriften dafür immer mehr werden).
Durch die kommende Pflicht für intelligente Meßsysteme würde das ganze aber wahrschinlich nur wenige Jahre gehen, weil die Anforderungen, die dann kommen, kann kaum mehr jemand unter (grob geschätzt) 100000 Zählern bezahlbar erfüllen.
Außerdem braucht auch der zweite Zähler etwas Strom, das kostet auch bei nur 10W ähnlich viel wie die höhere Zählermiete des Zweirichtungszählers beim VNB. -
danke für die antworten!ja genau ich möchte die zähler in reihe schalten mit rücklaufsperren.
aber ich muss doch kein messtellenbetreiber sein um den zähler da zu betreiben.
laut clearingstelle muss ich des schreiben und lesen mächtig sein:-
und der zweirichtungszähler kostet netto 25 euro ,das mal 20 da kommt schon was zusammen 500euro.
einer neuer Drehstromzähler ferrais mit Eichschein kostet 60 euro!
ja schwierig das dem VNB beizubringen .
was kann ich für argumente vorbringen? -
https://www.clearingstelle-eeg…les/2012_7_Empfehlung.pdf
und da bitte mal unter 4.1 und 4.2. lesen:
ZitatSelbst wenn die §§ 21b ff. EnWG 2011 den § 7 Abs. 1 Satz 1 EEG 2012 vollständig
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verdrängten, könnten mithin die Anlagenbetreiberinnen und -betreiber – als „An-
schlussnutzer“ entsprechend § 21b Abs. 2 EnWG 2011 – selbst Messstellenbetreiber
sein, wenn sie die entsprechende Eignung i. S. v. § 21b Abs. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2
EnWG 2011 mitbringen.Zitat4.2 „Fachkunde“ und Eignung zum Messstellenbetrieb
Fachkundig i. S. v. § 7 Abs. 1 Satz 1 EEG 2012 ist, wer über die jeweils notwendi-
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gen Fachkenntnisse und Fertigkeiten verfügt. Dies ist stets dann der Fall, wenn die
Einhaltung der Anforderungen des § 21b Abs. 2 und Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 EnWG 2011
gewährleistet ist. Die im Wege der Auslegung durch die Clearingstelle EEG zu § 13
Abs. 1 Satz 4 EEG 2004 und § 7 Abs. 1 EEG 2009 ermittelten Konkretisierungen der
Fachkunde für den Messstellenbetrieb sind ab 1. Januar 2012 für Anlagen, die nach
dem 31. Dezember 2011 in Betrieb genommen worden sind, nicht anwendbar.und EEG 2014:
Zitat§ 10 Ausführung und Nutzung des Anschlusses
(1) 1Anlagenbetreiber dürfen den Anschluss der Anlagen sowie die Einrichtung
und den Betrieb der Messeinrichtungen einschließlich der Messung von dem Netzbetreiber
oder einer fachkundigen dritten Person vornehmen lassen. 2Für Messstellenbetrieb
und Messung gelten die Bestimmungen der §§ 21b bis 21h des Energiewirtschaftsgesetzes
und der auf Grund von § 21i des Energiewirtschaftsgesetzes erlassenen
Rechtsverordnungen.Zitat§ 21b
Messstellenbetrieb(1) Der Messstellenbetrieb ist Aufgabe des Betreibers von Energieversorgungsnetzen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach Absatz 2 getroffen worden ist.
(2) Auf Wunsch des betroffenen Anschlussnutzers kann anstelle des nach Absatz 1 verpflichteten Netzbetreibers von einem Dritten der Messstellenbetrieb durchgeführt werden, wenn der einwandfreie und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechende Messstellenbetrieb, zu dem auch die Messung und Übermittlung der Daten an die berechtigten Marktteilnehmer gehört, durch den Dritten gewährleistet ist, so dass eine fristgerechte und vollständige Abrechnung möglich ist, und wenn die Voraussetzungen nach Absatz 4 Satz 2 Nummer 2 vorliegen. Der Netzbetreiber ist berechtigt, den Messstellenbetrieb durch einen Dritten abzulehnen, sofern die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht vorliegen. Die Ablehnung ist in Textform zu begründen. Der Dritte und der Netzbetreiber sind verpflichtet, zur Ausgestaltung ihrer rechtlichen Beziehungen einen Vertrag zu schließen. Bei einem Wechsel des Messstellenbetreibers sind der bisherige und der neue Messstellenbetreiber verpflichtet, die für die Durchführung des Wechselprozesses erforderlichen Verträge abzuschließen und die dafür erforderlichen Daten unverzüglich gegenseitig zu übermitteln. Soweit nicht Aufbewahrungsvorschriften etwas anderes bestimmen, hat der bisherige Messstellenbetreiber personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen. § 6a Absatz 1 gilt entsprechend.
Wenn du also alle an einen Messtellenbetreiber gestellten Anforderungen erfüllst, und einen entprechenden Vertrag mit dem Netzbetreiber abschließt, dann darfst duc auch weiterhin selbst messen.
Ich wünsche dabei viel Erfolg!
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@ energiespater51
Danke für das ausführliche Zitat.
So wie ich das hier lese ist das ja genau die Argumentation, die mir einen weiteren eigenem Zähler für die Volleinspeiseanlage aus 6/2010 begründet, wenn die jetzigen Zähler 2018 wg Eichfrist raus müssen.
JanMit freundlicher Unterstützung der Autokorrektur meines schnurlosen Telephons zur automatisch initiierten Verwirrung durch Wortverwurstung.