Hallo Leute,
habe seit letztem Jahr mit dem Energieversorger Abschlagszahlungen bzw. einen Abschlagsplan vereinbart.
Jetzt wurde die Endabrechnung für das Jahr 2015 vorgenommen. Dabei stellte sich heraus das mir zu viel gezahlt wurde und dies mit den anstehenden Abschlägen in den nächsten Monaten verrechnet.
Mit stellt sich nun die Frage wie ich das ganze bei der Umsatzsteuer 2015 angeben soll. Vorauszahlungen habe ich keine geleistet.
Bei den vorherigen Jahren habe ich monatlich eine Rechnung gestellt und entsprechend angegeben.
Aber nun bereitet mit der Jahresausgleich Probleme. Muss das für 2015 mit angegeben werden oder erst für das Jahr 2016 und in 2015 nur die gezahlten Abschläge.
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Vielen Dank für eure Hilfe
Steffen