Zitat von alteregoNach Signatur hast du zwei Anlagen, könnte aber trotzdem eien Teilbetriebsveräußerung sein.
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Nicht könnte, ist es.
https://www.steuertipps.de/lexikon/b/betriebsveraeusserung
ZitatEine Betriebsveräußerung liegt vor, wenn wesentliche Betriebsgrundlagen des Betriebes oder des Teilbetriebes in einem einheitlichen Vorgang auf den Erwerber entgeltlich oder teilentgeltlich übertragen werden. Ferner muss der gesamte Betrieb im Zeitpunkt der Übertragung noch bestehen und vom Erwerber fortführbar sein.