Hallo,
wir bauen momentan ein Wohnheim mit 1-Zimmer Apartments. Diese sollen an Einzelpersonen komplett warm zu einem all-in-Preis vermietet werden, welcher auch die Stromkosten beinhaltet.
Auf das Gebäude kommt eine PV-Anlage (< 10 kWp), die vom Vermieter betrieben wird. Der Vermieter kauft auch den Strom für das gesamte Objekt ein - ist in dem Fall Letztverbraucher, wobei natürlich nicht unterschieden werden kann, ob die kWh für die Beleuchtung im Flur drauf ging oder den Toaster in Wohnung X.
Nach meiner Auffassung ist die Anlage als Kleinanlage von der EEG-Umlage befreit. Der Vermieter tritt hier nicht als Stromlieferant auf, sondern vermietet ein Komplettpaket.
Liege ich hier falsch, sind jemand ähnliche Fälle bekannt?
Grüße,
Tobi