Photovoltaikanlagen müssen sich in ihrer Einspeiseleistung reduzieren lassen. Die installierte Fernsteuertechnik funktioniert aber nur bedingt, stellen einige Netzbetreiber fest. Auf die Anlagenbetreiber kommen nun verstärkt Tests zur Funktionstüchtigkeit der verbauten Technik zu. Wer dabei entdeckte Fehler nicht behebt, solle sanktioniert werden, findet die Bundesnetzagentur.
Erneuerbare-Energien-Anlagen – und damit auch Photovoltaikanlagen – müssen bei Bedarf geregelt werden können. So wird einer Überlastung und damit einem Zusammenbruch der Stromnetze vorgebeugt. Übersteigt der eingespeiste Strom den Bezug, muss entweder mehr Strom aus dem Netz entnommen oder weniger in selbiges geleitet werden. Das Potenzial, die Stromnachfrage schnell zu steigern, ist aber begrenzt. Beinahe an jedem Tag im Jahr werden daher Erneuerbare-Energien-Anlagen in bestimmten Regionen in Deutschland in ihrer Einspeiseleistung heruntergeregelt. Dafür erhalten die Betreiber nach Erneuerbare-Energien-Gesetz eine Entschädigung. Auch das Energiewirtschaftsgesetz sieht eine Entschädigung für Betreiber eines Kraftwerks vor, egal welcher Erzeugungsart. Voraussetzung ist dabei aber, dass für den nicht eingespeisten Strom in einer anderen Region in Deutschland Nachfrage bestanden hätte, aber aufgrund begrenzter Kapazität des Übertragungsnetzes kein Transport möglich war.