Hallo allerseits,
Drüben wird intensiv darüber nachgedacht, das System von letsdoit so weit zu dehnen, dass IMHO die Gefahr besteht, EEG-pflichtig zu werden. Da werden Speicher mit 20kWh und mehr diskutiert...
Durch die verschärfte Meldepflicht und die Gefahr, die Umlage nachzahlen zu müssen, halte ich das für ein sehr heisses Eisen.
In diesem Zusammenhang halte ich es für wichtig sich darüber klar zu werden, ab wann man umlagepflichtig wird.
Bei den Modulen ist es relativ klar geregelt: <10kWp UND Eigenverbrauch UND Eigenverbrauch<10kWh/a bedeutet umlagefrei. Hat man Fläche für mehr, kann man jährlich in 10kWp-Schritten hinzubauen ohne die Befreiung zu gefährden.
Beim Speicher scheint es hingegen keine soo klare Regelung zu geben. Auf den ersten Blick sehe ich folgende Hürden:
- Die Grenze ist als Leistung (10kW) und nicht als Kapazität (xx kWh) angegeben. Solch eine Angabe ist für einen Speicher ja vollkommen unsinnig. Die Frage hier ist: wie kann man (juristisch stichhaltig) ausgehend von 10kW eine Zahl xx kWh ermitteln? Könnte man hier argumentieren, dass eine Entladung mit mehr als xC den Akku schädigt und auch die entnehmbare Energiemenge sinkt? Ich denke, man könnte sich da auf Hersteller-Angaben berufen.
- Der Begriff der "Anlage": Angenommen, wir finden einen Weg diese 10kW in xx kWh umzurechnen. Dann wäre die Frage interessant, unter welchen Bedingungen ein Zubau als eigenständige Anlage zählen könnte. Hier dürfte die Jahresfrist wohl unstrittig sein. Aber dürfte man die Speicher auch parallelschalten? Oder dürfte die Zusammenschaltung erst NACH den Wechselrichtern erfolgen um zu verhindern, dass aus xx + xx eine Anlage mit 2*xx (und damit umlagepflichtig) wird?